- 1.
- entgegen Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 oder 3 Küken einführt,
- 2.
- entgegen Artikel 7 Satz 1 ein dort genanntes Ei dem menschlichen Verzehr zuführt oder
- 3.
- entgegen Artikel 8 Absatz 1 eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
V. v. 25.07.2011 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 2. BruteiKennzVÄndV ... 4 Nummer 1 und 2 Buchstabe a des Marktorganisationsgesetzes" ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1, 2 und 3 werden wie folgt ... „zehntausend Euro" ersetzt. 5. In § 5 wird die Angabe „§ 4 Abs. 1 Nr. 2 und 6" durch die Angabe „§ 4 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 ... § 5 wird die Angabe „§ 4 Abs. 1 Nr. 2 und 6" durch die Angabe „§ 4 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2" ...