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§ 7 - Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG k.a.Abk.)

Artikel 39 G. v. 23.06.1993 BGBl. I S. 944, 986; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 27.06.1993; FNA: 105-20 Herstellung der Einheit Deutschlands
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§ 7 Zinshilfe



(1) Auf Antrag wird dem Wohnungsunternehmen oder dem privaten Vermieter für die auf Altverbindlichkeiten für die Zeit vom 1. Januar 1994 bis 30. Juni 1995 zu zahlenden Zinsen, soweit diese die marktübliche Höhe nicht übersteigen, in voller Höhe eine Zinshilfe gewährt. Berechnungsgrundlage sind die der Wohnfläche des Unternehmens oder des privaten Vermieters nach § 4 Abs. 1 zuzuordnenden Altverbindlichkeiten.

(2) Die Antragberechtigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist zu begründen.

(3) Erlangen private Vermieter die Verfügungsbefugnis über die Wohnung nach dem 1. Januar 1994, beschränkt sich der Anspruch auf Zinshilfe auf den Zeitraum, in dem ihre Verfügungsbefugnis besteht.

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Zitierungen von § 7 Altschuldenhilfe-Gesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 AHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AHG Zweck der Altschuldenhilfen
... der Kredit- und Investitionsfähigkeit, auf Antrag Altschuldenhilfen (§§ 4 und 7 ) gewährt. Damit werden gleichzeitig die Voraussetzungen für die Privatisierung und ...
§ 2 AHG Antragberechtigte
... 1. Juli 1990 bereits veräußerten Wohnungen werden Altschuldenhilfen (§§ 4 und 7 ) nicht gewährt. Die Antragberechtigten müssen die Altverbindlichkeiten ... bis zur Gewährung der Teilentlastung nach § 4 oder der Zinshilfe nach § 7 schriftlich anerkennen und hierüber einen rechtswirksamen Kreditvertrag abgeschlossen haben. ...
§ 6a AHG Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften über zusätzliche Entlastung (Härtefallregelung)
... ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind und Altschuldenhilfe nach § 4 oder § 7 erhalten haben. Die Entlastung berechnet sich nach dem Umfang der Wohnraumverminderung, der im ...
§ 9 AHG Antrag
... Anträge auf Teilentlastung nach § 4 und auf Zahlung einer Zinshilfe nach § 7 sind bei der kreditgebenden Bank spätestens bis zum 31. Dezember 1993 zu ...
§ 11 AHG Entscheidungen
... Bescheid mitzuteilen. (2) Die Entscheidung über die Zinshilfe nach § 7 wird durch das jeweilige Land getroffen. Das Land kann die Entscheidungsbefugnis im Einvernehmen ...
§ 12 AHG Ermächtigung (vom 27.06.2020)
... der Ermittlung der Höhe des Teilentlastungsbetrages nach § 4, der Zinshilfe nach § 7 , der Abführung von Erlösen nach § 5 sowie der Anordnung und Festsetzung von ... Wohnungen der Wohnungsunternehmen zu erlassen, denen Altschuldenhilfen (§§ 4 und 7 ) gewährt werden. Dabei sind nähere Vorschriften zu erlassen über 1. die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Altschuldenhilfeverordnung (AHGV)
V. v. 15.12.2000 BGBl. I S. 1734; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.11.2008 BGBl. I S. 2179
§ 3 AHGV Antragsberechtigung und Frist
... 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes, die Altschuldenhilfe nach § 4 oder § 7 des Altschuldenhilfe-Gesetzes erhalten haben. Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung der ...