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Anlage 24 - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Anlage 24 (zu § 190 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und Anlage 23) Regelherstellungskosten *)



I. Begriff der Brutto-Grundfläche (BGF)


1.
Die BGF ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks. In Anlehnung an die DIN 277-1:2005-02 sind bei den Grundflächen folgende Bereiche zu unterscheiden:

Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,

Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,

Bereich c: nicht überdeckt.

Für die Anwendung der Regelherstellungskosten (RHK) sind im Rahmen der Ermittlung der BGF nur die Grundflächen der Bereiche a und b zugrunde zu legen. Balkone, auch wenn sie überdeckt sind, sind dem Bereich c zuzuordnen.

Für die Ermittlung der BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz und Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Bodenbelagsoberkanten anzusetzen.

2.
Nicht zur BGF gehören z. B. Flächen von Spitzböden und Kriechkellern, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, z. B. über abgehängten Decken.

II. Regelherstellungskosten (RHK)


Regelherstellungskosten

auf Grundlage der Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) in Euro/m² BGF einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer für die jeweilige Gebäudeart (Kostenstand 2010)

Tabelle Regelherstellungskosten, Seite 1 (BGBl. 2015 I S. 1847)


Tabelle Regelherstellungskosten, Seite 2 (BGBl. 2015 I S. 1848)


Tabelle Regelherstellungskosten, Seite 3 (BGBl. 2015 I S. 1849)


Tabelle Regelherstellungskosten, Seite 4 (BGBl. 2015 I S. 1850)


Tabelle Regelherstellungskosten, Seite 5 (BGBl. 2015 I S. 1851)


Tabelle Regelherstellungskosten, Seite 6 (BGBl. 2015 I S. 1852)


III. Beschreibung der Gebäudestandards


Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der Normalherstellungskosten (2010).

Tabelle Beschreibung der Gebäudestandards, Seite 1 (BGBl. 2015 I S. 1853)


Tabelle Beschreibung der Gebäudestandards, Seite 2 (BGBl. 2015 I S. 1854)


Tabelle Beschreibung der Gebäudestandards, Seite 3 (BGBl. 2015 I S. 1855)


Tabelle Beschreibung der Gebäudestandards, Seite 4 (BGBl. 2015 I S. 1856)


Tabelle Beschreibung der Gebäudestandards, Seite 5 (BGBl. 2015 I S. 1857)


Tabelle Beschreibung der Gebäudestandards, Seite 6 (BGBl. 2015 I S. 1858)


Tabelle Beschreibung der Gebäudestandards, Seite 7 (BGBl. 2015 I S. 1859)


Tabelle Beschreibung der Gebäudestandards, Seite 8 (BGBl. 2015 I S. 1860)


Tabelle Beschreibung der Gebäudestandards, Seite 9 (BGBl. 2015 I S. 1861)


Tabelle Beschreibung der Gebäudestandards, Seite 10 (BGBl. 2015 I S. 1862)



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In den Grafiken nicht konsolidierte Änderungen:

Artikel 25 G. v. 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451)





 

Frühere Fassungen von Anlage 24 BewG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.12.2022Artikel 19 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
aktuell vorher 18.12.2019Artikel 25 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
aktuell vorher 06.11.2015Artikel 9 Steueränderungsgesetz 2015
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 10 Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 2 Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
vom 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 24 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 24 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 190 BewG Ermittlung des Gebäudesachwerts (vom 21.12.2022)
... Herstellungskosten je Flächeneinheit. Die Regelherstellungskosten sind in der Anlage 24 enthalten. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch ... der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage 24 zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es die darin aufgeführten ...
§ 265 BewG Anwendungsvorschriften (vom 21.12.2022)
... nach dem 13. Dezember 2011 anzuwenden. (4) Anlage 1, Anlage 19 und Teil II der Anlage 24 in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) sind auf ... anzuwenden. (10) Die §§ 190, 195 Absatz 2 Satz 4 und 5 sowie die Anlagen 22, 24 und 25 in der am 6. November 2015 geltenden Fassung sind auf Bewertungsstichtage nach dem 31. ... 189 Absatz 1 und 4, die §§ 190, 191, 193, 194 und 195 sowie die Anlagen 21, 22, 23, 24 und 25 in der Fassung des Artikels 19 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) sind ...
Anlage 23 BewG (zu § 187 Absatz 2 und 3) Bewirtschaftungskosten (vom 21.12.2022)
...  jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (alle Gebäudearten der Anlage 24 , Teil II., mit Ausnahme der nachfolgend genannten Gebäudearten) 100 Prozent der ... jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudeart 13 der Anlage 24 , Teil II.) 50 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadrat- meter Wohnfläche ... je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudearten 15 bis 16 und 18 der Anlage 24 , Teil II.) 30 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadrat- meter Wohnfläche ...
 
Zitat in folgenden Normen

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Anlage 3 BeitrRLUmsG zu Artikel 10 Nummer 8
... II der Anlage 24 „II. Regelherstellungskosten (RHK) Regelherstellungskosten 2010 (RHK ...

Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Anlage 2 StÄndG 2015 zu Artikel 9 Nummer 7
...  24 (zu § 190 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 3) Ermittlung des Gebäuderegelherstellungswerts ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 2 ErbStRG Änderung des Bewertungsgesetzes
... mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes. Die Regelherstellungskosten sind in der Anlage 24 enthalten. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit ... Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage 24 zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es die darin aufgeführten ... 20 Jahre 29 26 23 Anlage 24 (zu § 190 Abs. 1 Satz 4 und 5) Ermittlung des Gebäuderegelherstellungswerts  ...

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 10 BeitrRLUmsG Änderung des Bewertungsgesetzes
... Absatz 4 wird angefügt: „(4) Anlage 1, Anlage 19 und Teil II der Anlage 24 in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) sind auf ... die als Anlage 2 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung. 8. Teil II der Anlage 24 erhält die als Anlage 3 zu diesem Gesetz ersichtliche ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 13 JStG 2010 Änderung des Bewertungsgesetzes
... in Prozent der Jahresmiete oder üblichen Miete (ohne Betriebskosten) Anlage 24 Ermittlung des Gebäuderegelherstellungswertes Anlage 25 Wertzahlen für Ein- ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 19 JStG 2022 Änderung des Bewertungsgesetzes
... „§ 235 Feststellungszeitpunkt". b) Die Angaben zu den Anlagen 21 bis 25 werden wie folgt gefasst: „Anlage 21 (zu § 185 Absatz 3 Satz 1, ... Anlage 23 (zu § 187 Absatz 2 und 3) Bewirtschaftungskosten Anlage 24 (zu § 190 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und Anlage 23) Regelherstellungskosten  ... 189 Absatz 1 und 4, die §§ 190, 191, 193, 194 und 195 sowie die Anlagen 21, 22, 23, 24 und 25 in der Fassung des Artikels 19 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) sind ... je Quadratmeter Nutzfläche (alle Gebäudearten der Anlage 24 , Teil II., mit Ausnahme der nachfolgend genannten Gebäudearten) 100 Prozent ... jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudeart 13 der Anlage 24 , Teil II.) 50 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadrat- meter Wohnfläche ... je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudearten 15 bis 16 und 18 der Anlage 24 , Teil II.) 30 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadrat- meter Wohnfläche ... kaufmännisch auf volle Euro zu runden." 23. Die Überschrift der Anlage 24 wird wie folgt gefasst: „Anlage 24 (zu § 190 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 ... 23. Die Überschrift der Anlage 24 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 24 (zu § 190 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und Anlage 23) Regelherstellungskosten".  ...

Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 9 StÄndG 2015 Änderung des Bewertungsgesetzes
... ergibt sich der Gebäuderegelherstellungswert. Die Regelherstellungskosten sind in der Anlage 24 enthalten. (2) Die Anpassung der Regelherstellungskosten erfolgt anhand der vom ... Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage 24 zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es die darin aufgeführten ... anzuwenden. (10) Die §§ 190, 195 Absatz 2 Satz 4 und 5 sowie die Anlagen 22, 24 und 25 in der am 6. November 2015 geltenden Fassung sind auf Bewertungsstichtage nach dem 31. ... 22 erhält die als Anlage 1 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung. 7. Die Anlage 24 erhält die als Anlage 2 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung. 8. Die Anlage 25 ...