§ 36 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 335
Verordnung zur Änderung der Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung und zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 03.12.2009 BGBl. I S. 3842
Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
Artikel 1 FuttMVNeuStrV Änderung der Futtermittelverordnung ... die Angabe „§ 18 Absatz 4 Satz 1" ersetzt. 44. § 35b wird § 36. 45. § 35c wird § 37. 46. Nach dem neuen § 37 werden folgende ... bei bestimmten Zuwiderhandlungen gegen die Futtermittelverordnung". 47. § 36 wird § 38; in ihm wird a) in Nummer 1 die Angabe „§ 34b" durch ...
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
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