§ 13 Erlass von Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen erlassen werden, bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2436, 2725, 2013 I 488
Artikel 2 EnergieStGuaÄndG Änderung des Stromsteuergesetzes ... oder Kontrolle erforderlich ist." 3. Der bisherige § 12 wird § 13 und Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Das Bundesministerium für ... Durchführung von Rechtsverordnungen nach § 12." 4. Der bisherige § 13 wird § 14 und wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz ...
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Artikel 13 HFinG 2024 Änderung des Stromsteuergesetzes ... 9a bis 9e" ersetzt. 5. § 12 wird aufgehoben. 6. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Erlass von Rechtsverordnungen ... 5. § 12 wird aufgehoben. 6. § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Erlass von Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3299, 2018 I 126, 1094
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