(1)
§ 3e Nummer 7 und Nummer 3 der Anlage sind erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das Ballastwasser-Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
(2) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gibt den in Absatz 1 bezeichneten Tag im Bundesgesetzblatt bekannt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 05.02.2013 BGBl. 2013 II S. 42
Artikel 3 BallastWG ... innerstaatlichen Rechts anzuwenden sind." 3. Nach § 22a wird folgender § 22b eingefügt: „§ 22b (1) § 3e Nummer 7 und Nummer 3 der ... 3. Nach § 22a wird folgender § 22b eingefügt: „§ 22b (1) § 3e Nummer 7 und Nummer 3 der Anlage sind erst ab dem Tag anzuwenden, an dem ...
Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale Rechtshilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtlicher Vorschriften
G. v. 25.11.2015 BGBl. I S. 2095; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 10 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73