Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 46 - Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

V. v. 28.03.1988 BGBl. I S. 484; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.06.2021 BAnz AT 28.06.2021 V2
Geltung ab 08.04.1988; FNA: 871-1-14 Eingliederung Behinderter
| |

§ 46 Übergangsregelungen



Abweichend von § 41 können Mittel des Ausgleichsfonds verwendet werden zur Förderung von Inklusionsbetrieben und -abteilungen nach Kapitel 11 des Teils 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, die nicht von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geführt werden, soweit die Förderung bis zum 31. Dezember 2003 bewilligt worden ist, sowie für die Förderung von Einrichtungen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 6, soweit Leistungen als Zinszuschüsse oder Zuschüsse zur Deckung eines Miet- oder Pachtzinses für bis zum 31. Dezember 2004 bewilligte Projekte erbracht werden.



 
Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 46 SchwbAV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 19 Bundesteilhabegesetz (BTHG)
vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3234
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 460 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 46 SchwbAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 SchwbAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchwbAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 460 9. ZustAnpV Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
... 3, § 42 Satz 1 und 2, § 44 Abs. 1, in § 45 und seiner Überschrift und § 46 Abs. 1 Nr. 2 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vom 28. März 1988 (BGBl. I S. ...