§ 132 - Markengesetz (MarkenG)

G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 20.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 152
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2 Warenzeichenrecht
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§ 132 Antrag auf Änderung der Produktspezifikation; Löschungsverfahren


§ 132 hat 4 frühere Fassungen und wird in 9 Vorschriften zitiert

(1) Für Anträge auf Genehmigung von Unionsänderungen im Sinne des Artikels 31 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/2411 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend.

(2) Für Anträge auf Genehmigung von Standardänderungen im Sinne des Artikels 31 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/2411, einschließlich vorübergehender Standardänderungen nach Artikel 31 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/2411, gelten die Artikel 14 bis 17 der Verordnung (EU) 2023/2411 und § 130 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Deutsche Patent- und Markenamt den Antrag nicht beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum einreicht.

(3) Für Anträge auf Löschung der Eintragung einer geschützten geografischen Angabe nach Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/2411 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend.

(4) 1In den Verfahren nach dieser Vorschrift gibt das Deutsche Patent- und Markenamt demjenigen Antragsteller im Sinne des Artikels 37 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2023/2411 Gelegenheit zur Stellungnahme, in dessen Namen die jeweils betroffene geografische Angabe eingetragen wurde. 2Beschlüsse stellt das Deutsche Patent- und Markenamt dem Antragsteller zu.


Text in der Fassung des Artikels 5 Geoschutzreformgesetz G. v. 11. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 9 m.W.v. 16. Januar 2026

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Frühere Fassungen von § 132 MarkenG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.01.2026Artikel 5 Geoschutzreformgesetz
vom 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
aktuell vorher 28.06.2024Artikel 1 Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
vom 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
aktuell vorher 01.07.2016Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
vom 04.04.2016 BGBl. I S. 558
aktuell vorher 01.09.2008Artikel 4 Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
vom 07.07.2008 BGBl. I S. 1191
aktuellvor 01.09.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 132 MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 132 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 138 MarkenG Sonstige Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EU) 2023/2411; Verordnungsermächtigung (vom 16.01.2026)
... internationale Registrierung und des Tragens der damit verbundenen Gebühren (§§ 130 bis 132a) festzulegen. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 16.01.2026)
...  336 250 Antrag auf Änderung der Produktspezifikation ( § 132 Abs. 1 und 2 MarkenG ) 200 336 300 Löschungsverfahren (§ 132 ... und 2 MarkenG) 200 336 300 Löschungsverfahren ( § 132 Abs. 3 MarkenG ) 120 IV. Designsachen  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Artikel 1 AgrarGeoSVAV Änderung des Markengesetzes
... Wörter „Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1143" ersetzt. 5. § 132 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Artikel 53 ... weiterhin Anwendung finden, sind die § 130 Absatz 1, 5 und 6 Satz 1, § 131 Absatz 1, § 132 , § 134 Absatz 1 und 6 Satz 1, § 135 Absatz 1 sowie die §§ 138, 139 und 144 ...

Geoschutzreformgesetz
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Artikel 5 AgrarGeoSchRefG Änderung des Markengesetzes
... 129a Geltungsbereich". f) Die Angabe zu den §§ 131 und 132 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 131 Unionsphase  ... wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 131 Unionsphase § 132 Antrag auf Änderung der Produktspezifikation, Löschungsverfahren § ... 67 Absatz 2." f) Absatz 7 wird gestrichen. 25. Die §§ 131 bis 135 werden durch die folgenden §§ 131 bis 135 ersetzt: „§ 131 ... gestrichen. 25. Die §§ 131 bis 135 werden durch die folgenden §§ 131 bis 135 ersetzt: „§ 131 Unionsphase (1) Fordert das Amt der ... der Produktspezifikation und macht sie auf seiner Internetseite zugänglich. § 132 Antrag auf Änderung der Produktspezifikation; Löschungsverfahren (1) ... internationale Registrierung und des Tragens der damit verbundenen Gebühren (§§ 130 bis 132a) festzulegen." 30. § 139 wird durch den folgenden § 139 ...
Artikel 11 AgrarGeoSchRefG Änderung des Patentkostengesetzes
... 2. In Nummer 336.250 wird in der Spalte Gebührentatbestand die Angabe „Spezifikation ( § 132 Abs. 1 MarkenG )" durch die Angabe „Produktspezifikation (§ 132 Abs. 1 und 2 MarkenG)" ... (§ 132 Abs. 1 MarkenG)" durch die Angabe „Produktspezifikation ( § 132 Abs. 1 und 2 MarkenG )" ersetzt. 3. In Nummer 336.300 wird in der Spalte Gebührentatbestand die ... 3. In Nummer 336.300 wird in der Spalte Gebührentatbestand die Angabe „( § 132 Abs. 2 MarkenG )" durch die Angabe „(§ 132 Abs. 3 MarkenG)" ersetzt. 4. Teil A ... die Angabe „(§ 132 Abs. 2 MarkenG)" durch die Angabe „( § 132 Abs. 3 MarkenG )" ersetzt. 4. Teil A Abschnitt VI wird ...

Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
Artikel 4 DesignGuaÄndG Änderung des Markengesetzes
... 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 vorgenommen wird." 20. § 132 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 13 DesignGuaÄndG Änderung des Patentkostengesetzes
...  336.250 Antrag auf Änderung der Spezifikation (§ 132 Abs. 1 MarkenG) 200 336.300 Löschungsverfahren ... 1 MarkenG) 200 336.300 Löschungsverfahren (§ 132 Abs. 2 MarkenG) 120. b) Abschnitt IV wird wie folgt ...

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 4 GEigDuVeG Änderung des Markengesetzes
... (EG) Nr. 510/2006" ersetzt. e) Die Angaben zu den §§ 130 bis 133 werden wie folgt gefasst: „§ 130 Verfahren vor dem Patentamt; ... Antrag § 131 Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung § 132 Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren § 133 ... und in die Frist zur Zahlung der Einspruchsgebühr ist nicht gegeben. § 132 Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren (1) Für ... das Antrags-, Einspruchs-, Änderungs- und Löschungsverfahren (§§ 130 bis 132 ) zu treffen. (2) Das Bundesministerium der Justiz kann die Ermächtigung zum ...

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes
...  336 250 Antrag auf Änderung der Spezifikation ( § 132 Abs. 1 MarkenG ) 200 336 300 Löschungsverfahren (§ 132 ... Abs. 1 MarkenG) 200 336 300 Löschungsverfahren ( § 132 Abs. 2 MarkenG ) 120". b) Teil B Abschnitt I Nummer 401 100 ...


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