§ 3 - Betriebsprämiendurchführungsgesetz (BetrPrämDurchfG)

neugefasst durch B. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1720; zuletzt geändert durch Artikel 406 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 7847-26 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 3 Nationale Reserve und Härtefälle


§ 3 hat 3 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) Zur Bildung der nationalen Reserve sind

1.
die nationale Obergrenze nach Artikel 41 in Verbindung mit Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003, gekürzt um den sich nach § 2a ergebenden Betrag, mit Wirkung für das Jahr 2005 angepasst nach Artikel 145 Buchstabe i in Verbindung mit Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003, (angepasste nationale Obergrenze) und

2.
jeweils der Betrag, um den sich die nationale Obergrenze nach Artikel 41 in Verbindung mit Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

a)
für das Jahr 2006 gegenüber dem Jahr 2005 (erster Erhöhungsbetrag),

b)
für das Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006 (zweiter Erhöhungsbetrag),

c)
für das Jahr 2008 gegenüber dem Jahr 2007 (dritter Erhöhungsbetrag),

d)
für das Jahr 2009 gegenüber dem Jahr 2008 (vierter Erhöhungsbetrag) und

e)
für das Jahr 2010 gegenüber dem Jahr 2009 (fünfter Erhöhungsbetrag)

erhöht,

jeweils um 1,0 vom Hundert zu kürzen.

(1a) Die Summe der sich im Jahr 2008 aus der Kürzung nach § 5 Abs. 4b Satz 1 ergebenden Beträge wird Teil der nationalen Reserve.

(2) Aufgabe der nationalen Reserve ist es, Referenzbeträge oder Zahlungsansprüche für Betriebsinhaber in den nach oder im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen oder der unionsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Fällen, einschließlich der sich aus § 5 Absatz 6, auch in Verbindung mit § 5b Absatz 3, § 5c Absatz 2 oder § 5d Absatz 2, ergebenden Fälle, festsetzen zu können.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze G. v. 21. Juli 2010 BGBl. I S. 953 m.W.v. 27. Juli 2010

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Frühere Fassungen von § 3 BetrPrämDurchfG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.07.2010Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze
vom 21.07.2010 BGBl. I S. 953
aktuell vorher 05.04.2008Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
vom 28.03.2008 BGBl. I S. 495
aktuell vorher 28.04.2006Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
vom 24.04.2006 BGBl. I S. 942
aktuellvor 28.04.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 BetrPrämDurchfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BetrPrämDurchfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrPrämDurchfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BetrPrämDurchfG Aufteilung der Obergrenze auf die Regionen (vom 08.09.2015)
... Die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 um 1,0 vom Hundert gekürzte angepasste nationale Obergrenze wird auf die ... Referenzbetrages nach § 5 aufgeteilt (regionale Obergrenzen). (2) Der nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a um 1,0 vom Hundert gekürzte erste Erhöhungsbetrag wird in ... nach § 5 Abs. 4 Nr. 3 auf die Regionen aufgeteilt. (3) Die nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, c und d jeweils um 1,0 vom Hundert gekürzten zweiten, dritten sowie ... nach § 5 Abs. 4a auf die Regionen aufgeteilt. (3a) Der nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e um 1,0 vom Hundert gekürzte fünfte Erhöhungsbetrag wird in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
G. v. 28.03.2008 BGBl. I S. 495
Artikel 1 3. BetrPrämDurchfGÄndG
... vom 30. Mai 2006 (BGBl. I S. 1298) wird wie folgt geändert: 1. In § 3 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Die Summe der sich ...

Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 953
Artikel 1 BetrPrämDurchfGuaÄndG Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
... bildet jedes Land eine Region." 3. § 2a wird aufgehoben. 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird im einleitenden Satzteil die Angabe ... Absatz 3 werden die Wörter „in einem dem Jahr 2009 folgenden Jahr auf Grund des § 3 Abs. 2" durch die Wörter „in den Jahren 2010 bis einschließlich 2012" ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
G. v. 24.04.2006 BGBl. I S. 942
Artikel 1 2. BetrPrämDurchfGÄndG
... vom 26. Juli 2004 (BGBl. I S. 1868) wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 1 werden a) in Nummer 1 am Ende das Komma durch das Wort „und" ersetzt ... und 3 werden durch folgende Absätze 2 bis 3a ersetzt: „(2) Der nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a um 1,0 vom Hundert gekürzte erste Erhöhungsbetrag wird in ... § 5 Abs. 4 Nr. 3 auf die Regionen aufgeteilt. (3) Die nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, c und d jeweils um 1,0 vom Hundert gekürzten zweiten, dritten sowie ... nach § 5 Abs. 4a auf die Regionen aufgeteilt. (3a) Der nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e um 1,0 vom Hundert gekürzte fünfte Erhöhungsbetrag wird in ...


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