Besoldungsgruppe A 5
Betriebsassistent1, 2Erster Hauptwachtmeister1, 2, 3Hauptwart1, 2Oberamtsmeister2Stabsgefreiter
Oberstabsgefreiter
1Unteroffizier
Maat
Fahnenjunker
Seekadett
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- 1
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 2
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
- 3
- Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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