§ 18c - AZR-Gesetz (AZRG k.a.Abk.)

G. v. 02.09.1994 BGBl. I S. 2265; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 106
Geltung ab 01.10.1994; FNA: 26-8 Ausländerrecht
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§ 18c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden


§ 18c hat 4 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

An die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden werden zur Prüfung, ob die erforderlichen Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen durchgeführt wurden, zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, auf Ersuchen die Grunddaten und folgende Daten übermittelt:

1.
abweichende Namensschreibweisen, andere Namen, Aliaspersonalien und Angaben zum Ausweispapier,

2.
die ausländische Personenidentitätsnummer,

3.
die gegenwärtige Anschrift im Bundesgebiet,

4.
freiwillig gemachte Angaben zu Telefonnummern und E-Mail-Adressen,

5.
begleitende minderjährige Kinder und Jugendliche, Elternteile, Ehegatten und Lebenspartner jeweils mit Familienname und Vornamen,

6.
die Durchführung der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Absatz 1 des Asylgesetzes und die Untersuchung auf Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose nach § 36 Absatz 4 oder 5 des Infektionsschutzgesetzes, jeweils mit Ort und Datum,

6a.
die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen,

7.
die Durchführung von Impfungen mit Art, Ort und Datum der jeweiligen Impfung.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters G. v. 9. Juli 2021 BGBl. I S. 2467, 4114 m.W.v. 1. November 2022

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Frühere Fassungen von § 18c AZR-Gesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2022Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
vom 09.07.2021 BGBl. I S. 2467
aktuell vorher 25.07.2017Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
aktuell vorher 06.08.2016Artikel 7 Integrationsgesetz
vom 31.07.2016 BGBl. I S. 1939
aktuell vorher 05.02.2016Artikel 2 Datenaustauschverbesserungsgesetz
vom 02.02.2016 BGBl. I S. 130
aktuellvor 05.02.2016früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 18c AZR-Gesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18c AZRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AZRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 49 AufenthG Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität (vom 01.06.2022)
... anderen Behörden, an die Daten aus dem Ausländerzentralregister nach den §§ 15 bis 20 des AZR-Gesetzes übermittelt werden, und die Meldebehörden befugt, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 346 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 2 DatAustVG Änderung des AZR-Gesetzes
...  a) Nach der Angabe zu § 18a werden die folgenden Angaben zu den §§ 18b bis 18d eingefügt: „§ 18b Datenübermittlung an die Bundesagentur ... der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen § 18c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen ... der jeweiligen Impfung." 11. Nach § 18a werden die folgenden §§ 18b bis 18d eingefügt: „§ 18b Datenübermittlung an die Bundesagentur ... Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes. § 18c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen ...

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 4 IfSMoG Änderung des AZR-Gesetzes
... Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen,". 3. § 18c wird wie folgt geändert: a) In Nummer 6 wird die Angabe „Absatz 4" ...

Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Artikel 4 GwGEG 2017 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
...  d) In Nummer 3a werden jeweils die Wörter „§§ 15, 18a bis 18e, 24a des AZR-Gesetzes" durch die Wörter „§§ 15, 17a, 18a bis ... 15, 18a bis 18e, 24a des AZR-Gesetzes" durch die Wörter „§§ 15, 17a, 18a bis 18e, 24a des AZR-Gesetzes" ersetzt. e) In den Nummern 5a und 8b werden ... ersetzt. h) In Nummer 8a werden die Wörter „§§ 15, 18a bis 18e des AZR-Gesetzes" durch die Wörter „§§ 15, 17a, 18a bis 18e des ... 15, 18a bis 18e des AZR-Gesetzes" durch die Wörter „§§ 15, 17a, 18a bis 18e des AZR-Gesetzes" ersetzt. i) In Nummer 9a werden die Wörter ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Artikel 1 AZRWEG Änderung des AZR-Gesetzes
... und 7a" ersetzt. 13. In § 17 Absatz 1 Nummer 10, § 18a Satz 1 Nummer 6, § 18c Nummer 3 , § 18d Nummer 5, § 18e Absatz 1 Satz 1 und § 23a Satz 1 Nummer 6 werden jeweils die ... Stelle, bei der sie vorliegt, übermittelt." 19. § 18c Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. die ausländische ...

Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 7 InteG Änderung des AZR-Gesetzes
... Ehegatten und Lebenspartner jeweils mit Familienname und Vornamen,". 4. § 18c Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. begleitende minderjährige Kinder und ...


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