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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Verlagskaufmann/zur Verlagskauffrau (VerlKfmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 15.05.1998 BGBl. I S. 1038; aufgehoben durch § 11 V. v. 31.03.2006 BGBl. I S. 798
Geltung ab 01.08.1998; FNA: 806-21-1-262 Berufliche Bildung
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§ 4 Ausbildungsrahmenplan



(1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte "Zeitungs- und Zeitschriftenverlag" sowie "Buchverlag" nach der in den Anlagen I und II enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit eine berufsfeldbezogene Grundbildung vorausgegangen ist oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, daß der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 7 und 8 nachzuweisen.

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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verlagskaufmann/zur Verlagskauffrau

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VerlKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerlKfmAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 VerlKfmAusbV Abschlußprüfung
... das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei sind der Schwerpunkt gemäß § 4 sowie die Tätigkeitsschwerpunkte des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen. Der ...
Anlage I VerlKfmAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verlagskaufmann/zur Verlagskauffrau - Sachliche Gliederung -
Anlage II VerlKfmAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verlagskaufmann/zur Verlagskauffrau - Zeitliche Gliederung -