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§ 12 - DPMA-Verordnung (DPMAV)

V. v. 01.04.2004 BGBl. I S. 514; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 424-1-9 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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§ 12 Einreichung elektronischer Dokumente



1Elektronische Dokumente sind nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. 2Deren Bestimmungen gehen insoweit den Bestimmungen dieser Verordnung vor.





 

Frühere Fassungen von § 12 DPMAV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2019Artikel 1 Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung und der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt
vom 10.12.2018 BGBl. I S. 2444
aktuell vorher 12.11.2013Artikel 2 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt und zur Änderung weiterer Verordnungen für das Deutsche Patent- und Markenamt
vom 01.11.2013 BGBl. I S. 3906
aktuell vorher 01.03.2010Artikel 2 Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
vom 10.02.2010 BGBl. I S. 83
aktuell vorher 04.10.2006Artikel 2 Verordnung über die Neuregelung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Deutschen Patent- und Markenamt
vom 26.09.2006 BGBl. I S. 2159
aktuellvor 04.10.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 DPMAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 DPMAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DPMAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt und zur Änderung weiterer Verordnungen für das Deutsche Patent- und Markenamt
V. v. 01.11.2013 BGBl. I S. 3906
Artikel 2 ERVDPMAVEV Änderung der DPMA-Verordnung
... Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts www.dpma.de" ersetzt. 4. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Einreichung elektronischer Dokumente  ... ersetzt. 4. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Einreichung elektronischer Dokumente Elektronische Dokumente sind nach Maßgabe ...

Verordnung über die Neuregelung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Deutschen Patent- und Markenamt
V. v. 26.09.2006 BGBl. I S. 2159
Artikel 2 ERVDPMANeureglV Änderung der DPMA-Verordnung
...  12 der DPMA-Verordnung vom 1. April 2004 (BGBl. I S. 514) wird wie folgt geändert: 1. ...
Artikel 3 ERVDPMANeureglV Änderung der Gebrauchsmusterverordnung
... folgender Satz angefügt: „Für die elektronische Einreichung ist § 12 der DPMA-Verordnung maßgebend."  ...
Artikel 4 ERVDPMANeureglV Änderung der Markenverordnung
... Sätze angefügt: „Für die elektronische Einreichung ist § 12 der DPMA-Verordnung maßgebend. In den Fällen der §§ 14 und 15 ist die ...

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und der Geschmacksmusterverordnung
V. v. 06.12.2010 BGBl. I S. 1763
Artikel 2 MarkenVuaÄndV Änderung der Geschmacksmusterverordnung
... folgender Satz angefügt: „Für die elektronische Einreichung ist § 12 der DPMA-Verordnung ...

Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und anderer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes
V. v. 12.12.2018 BGBl. I S. 2446
Artikel 1 PatVuaÄndV Änderung der Patentverordnung
... elektronisch" eingefügt. b) In Satz 2 werden die Wörter „ § 12 der DPMA-Verordnung " durch die Wörter „die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim ...
Artikel 3 PatVuaÄndV Änderung der Gebrauchsmusterverordnung
... elektronisch" eingefügt. b) In Satz 2 werden die Wörter „ § 12 der DPMA-Verordnung " durch die Wörter „die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim ...

Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
V. v. 10.02.2010 BGBl. I S. 83
Artikel 2 EVEAPatV Änderungen von Verordnungen
... (BGBl. I S. 2159) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 12 werden das Semikolon und die ihm nachfolgenden Wörter gestrichen. 2. § 22 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Geschmacksmusterverordnung
V. v. 10.05.2010 BGBl. I S. 581
Artikel 1 2. GeschmMVÄndV Änderung der Geschmacksmusterverordnung
... folgender Satz angefügt: „Für die elektronische Einreichung ist § 12 der DPMA-Verordnung maßgebend." 3. In § 13 Absatz 4 Satz 1 werden die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Geschmacksmusterverordnung (GeschmMV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 884; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 18
§ 4 GeschmMV Antrag auf Eintragung (vom 09.12.2010)
... herausgegebenen Formblatts eingereicht werden. Für die elektronische Einreichung ist § 12 der DPMA-Verordnung maßgebend. Für die elektronische Einreichung ist § 12 der ... § 12 der DPMA-Verordnung maßgebend. Für die elektronische Einreichung ist § 12 der DPMA-Verordnung maßgebend. (2) Der Eintragungsantrag für eine ...