Frühere Fassungen von Anlage AMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.01.2022Artikel 3 Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
aktuell vorher 01.11.2021Artikel 1 Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3519
aktuell vorher 16.08.2019Artikel 1 Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
vom 09.08.2019 BGBl. I S. 1202
aktuell vorher 18.12.2015Artikel 2 Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2210
aktuell vorher 29.06.2013Artikel 1 Zweite Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge
vom 24.06.2013 BGBl. I S. 1687
aktuell vorher 09.12.2010Artikel 1 Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge
vom 29.11.2010 BGBl. I S. 1752
aktuell vorher 03.10.2009Artikel 1 Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen
vom 28.09.2009 BGBl. I S. 3172
aktuell vorher 01.11.2007Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
vom 24.10.2007 BGBl. I S. 2510
aktuellvor 01.11.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed