Artikel 81 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 81 Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 12 des Gesetzes über den Zivilschutz (215-1-1)


Artikel 81 ändert mWv. 23. Februar 2006 ZSG10WiZustV

Die Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 12 des Gesetzes über den Zivilschutz vom 21. Januar 1988 (BGBl. I S. 118) wird aufgehoben.



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