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Artikel 86 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 86 Aufhebung der Verordnung zur Umsiedlung aus überbelegten Ländern (240-8)



Die Verordnung zur Umsiedlung aus überbelegten Ländern in der im Bundesgesetzblatt Teil Gliederungsnummer 240-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch die Verordnung vom 23. November 1964 (BGBl. I S. 928), wird aufgehoben.

 
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