Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 87 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 87 Aufhebung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesevakuiertengesetzes (241-1-1)



Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesevakuiertengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 241-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

Anzeige