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Artikel 92 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 92 Aufhebung der Verordnung zur Aussetzung der Bundesstatistik über die Bevölkerung und das Erwerbsleben auf repräsentativer Grundlage (Mikrozensus) im Jahre 1984 (29-17-2)


Artikel 92 ändert mWv. 23. Februar 2006 MikrozensusAusV

Die Verordnung zur Aussetzung der Bundesstatistik über die Bevölkerung und das Erwerbsleben auf repräsentativer Grundlage (Mikrozensus) im Jahre 1984 vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1679) wird aufgehoben.

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