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Artikel 100 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 100 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten die Artikel 2 und 47 mit Ablauf des 31. Juli 2006 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Februar 2006.