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Anlage 3b - Saatgutverordnung (SaatgutV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 08.02.2006 BGBl. I S. 344; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.05.2025 BGBl. 2025 I Nr. 138
Geltung ab 19.10.2005; FNA: 7822-6-3 Sortenschutz, Saatgut
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Geltung ab 19.10.2005; FNA: 7822-6-3 Sortenschutz, Saatgut
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Anlage 3b (zu § 20a) Besondere Anforderungen bei Gemüsearten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs
- 1.
- Befall mit Bakterien und Viruskrankheiten (entsprechend Anhang V Teil E der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072)
- 1.1
- Das Saatgut wurde in Gebieten erzeugt, die frei von den in nachfolgender Tabelle je Pflanzenart genannten Pflanzenkrankheiten sind, oder
- 1.2
- bei Besichtigungen der Vermehrungsbestände wurde kein Befall mit den in nachfolgender Tabelle je Pflanzenart genannten Pflanzenkrankheiten gefunden oder
- 1.3
- bei Untersuchung einer durch den Probenehmer oder unter seiner Aufsicht gezogenen Saatgutprobe wurde kein Befall mit den in nachfolgender Tabelle je Pflanzenart genannten Pflanzenkrankheiten festgestellt:
Pflanzenart | Bakterien- und Viruskrankheiten |
Capsicum annuum L. | Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. |
Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. | |
Xanthomonas perforans Jones et al. | |
Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. | |
Potato spindle tuber viroid | |
Phaseolus vulgaris L. | Xanthomonas axonopodis pv. phaseoli (Smith) Vauterin et al. |
Xanthomonas fuscans subsp. fuscans Schaad et al. | |
Solanum lycopersicum L. | Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis (Smith) Davis et al. |
Xanthomonas euvesicatoria Jones et al. | |
Xanthomonas gardneri (ex Šutič) Jones et al. | |
Xanthomonas perforans Jones et al. | |
Xanthomonas vesicatoria (ex Doidge) Vauterin et al. | |
Pepino mosaic virus | |
Potato spindle tuber viroid |
- 1.4
- Anstelle der in den Nummern 1.1 bis 1.3 genannten Anforderungen gelten für den Befall von Saatgut von Capsicum annuum L. und Solanum lycopersicum L. mit Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV) die folgenden Anforderungen:
- 1.4.1
- Das Saatgut stammt aus einem Land, das von seiner nationalen Pflanzenschutzorganisation nach den internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von ToBRFV befunden wurde, oder
- 1.4.2
- bei Untersuchung einer durch den Probenehmer oder unter seiner Aufsicht gezogenen Saatgutprobe mit geeigneten molekularen Methoden wurde kein Befall mit ToBRFV festgestellt oder
- 1.4.3
- im Fall einer Saatgutpartie, die von bis zu 30 Mutterpflanzen stammt, wurden die Samen oder die Mutterpflanze dieser Samen durch die zuständige Behörde anhand einer repräsentativen Probe mit geeigneten molekularen Methoden getestet und dabei als frei von ToBRFV befunden.
- 1.4.4
- Die Anforderungen nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.3 gelten nicht für Saatgut von Capsicum annuum L., das zu einer Sorte gehört, die bekanntermaßen gegen ToBRFV resistent ist.
- 1.5
- Das Saatgut von Solanum lycopersicum L. wurde mittels geeigneter Methoden (zum Beispiel Extraktion durch Säure) gewonnen.
- 2.
- Befall mit Insekten (entsprechend Anhang V Teil E der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072)
Bei der visuellen Kontrolle einer repräsentativen Saatgutprobe wurden keine der in nachfolgender Tabelle je Pflanzenart genannten Insekten gefunden:
Pflanzenart | Insekten |
Phaseolus coccineus L. | Acanthoscelides obtectus (Say) |
Phaseolus vulgaris L. | Acanthoscelides obtectus (Say) |
Pisum sativum L. | Bruchus pisorum (L.) |
Vicia faba L. | Bruchus rufimanus L. |
- 3.
- Befall mit Nematoden (entsprechend Anhang V Teil E der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072)
- 3.1
- Bei Besichtigungen der Vermehrungsbestände wurde kein Befall mit den in nachfolgender Tabelle je Pflanzenart genannten Nematoden gefunden oder
- 3.2
- das Saatgut wurde nach Laboruntersuchung als frei befunden oder
- 3.3
- das Saatgut wurde einer geeigneten Behandlung unterzogen und nach Laboruntersuchung als frei befunden.
Pflanzenart | Nematoden |
Allium cepa L. | Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev |
Allium porrum L. | Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev |
Text in der Fassung des Artikels 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung V. v. 23. Mai 2025 BGBl. 2025 I Nr. 138 m.W.v. 4. Juni 2025
Frühere Fassungen von Anlage 3b Saatgutverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.06.2025 | Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung vom 23.05.2025 BGBl. 2025 I Nr. 138 |
aktuell vorher | 01.12.2020 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung vom 24.11.2020 BGBl. I S. 2540 |
aktuell | vor 01.12.2020 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3b Saatgutverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3b SaatgutV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SaatgutV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20a SaatgutV Besondere Anforderungen bei Gemüsearten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs (vom 01.12.2020)
... die Vermehrungsflächen, Vermehrungsbestände und das Saatgut folgender Arten die in Anlage 3b aufgeführten Anforderungen an den Gesundheitszustand hinsichtlich des Befalls mit RNQPs: ... 8. Vicia faba L. (2) Der Saatguterzeuger hat die Ergebnisse der in Anlage 3b Nummer 1.2 und 1.3, Nummer 2 sowie Nummer 3.1, 3.2 und 3.3 genannten Besichtigungen, Untersuchungen und Kontrollen unter Angabe des Datums der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
V. v. 23.05.2025 BGBl. 2025 I Nr. 138
Artikel 1 13. SaatgutVÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... gefunden, die Anzeichen eines Befalls mit Tobacco ringspot virus aufwiesen." 4. In Anlage 3b wird Nummer 1.4 durch die folgenden Nummern 1.4 bis 1.5 ersetzt: „1.4 Anstelle ...
Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 2 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... die Vermehrungsflächen, Vermehrungsbestände und das Saatgut folgender Arten die in Anlage 3b aufgeführten Anforderungen an den Gesundheitszustand hinsichtlich des Befalls mit RNQPs: ... L. und 8. Vicia faba L. (2) Der Saatguterzeuger hat die Ergebnisse der in Anlage 3b Nummer 1.2 und 1.3, Nummer 2 sowie Nummer 3.1, 3.2 und 3.3 genannten Besichtigungen, Untersuchungen und Kontrollen unter Angabe des Datums der ... Anforderungen:" ersetzt. 8. Nach Anlage 3 werden die folgenden Anlagen 3a und 3b eingefügt: „Anlage 3a (zu § 6a Absatz 1 und 2) Besondere Anforderungen ... und Fusarium circinatum Nirenberg & O’Donnell Anlage 3b (zu § 20a) Besondere Anforderungen bei Gemüsearten hinsichtlich des Befalls mit RNQPs ...
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