Eingangsformel - Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (41. StVRÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen, jeweils in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197),

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das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe l, m, n, o, p und q, Nr. 9 und 17 sowie des § 26a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), auch in Verbindung mit Artikel 6 des Gesetzes vom 11. September 2002 (BGBl. I S. 3574),

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das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund des § 6a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juli 1970 (BGBl. I S. 821) und

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das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 5a, 6 und 7 und Abs. 2a des Straßenverkehrsgesetzes sowie auf Grund des § 38 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 51 und des § 39 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), hinsichtlich des § 38 Abs. 2 Satz 1 nach Anhörung der beteiligten Kreise:



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