Diese Anordnung ist ab dem Tag nach der Verkündung anzuwenden. Von diesem Zeitpunkt an ist die
Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 6. Mai 2003 (BGBl. I S. 678) nicht mehr anzuwenden, soweit sie Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundessozialgerichts und des Bundesversicherungsamtes enthält. Die
Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom
7. August 2003 (BGBl. I S. 1685) ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anzuwenden, soweit sie Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundesarbeitsgerichts und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin enthält.