Eingangsformel - Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWGKostV)

V. v. 14.03.2006 BGBl. I S. 540 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277
Geltung ab 23.03.2006; FNA: 752-6-5 Elektrizität und Gas
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Eingangsformel



Auf Grund des § 91 Abs. 8 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 und 2 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) sowie mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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