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I. - Berichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin (BerPapTechAusbV k.a.Abk.)

B. v. 01.06.2006 BGBl. I S. 1293 (Nr. 26); Geltung ab 10.06.2006

I.


I. ändert mWv. 10. Juni 2006 PapTechAusbV Anlage

Die Spalte 4 der laufenden Nummer 11 des Teils I der Anlage (zu § 5) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1454, 2261) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In der rechten Halbspalte ist die Angabe „3" zu streichen.

2.
In der linken Halbspalte ist die Angabe „3" einzufügen.

 
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