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§ 31 - Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)

neugefasst durch B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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§ 31 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale



(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.

(2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind:

1.
der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten,

2.
die Rechtsform des Betriebes,

3.
die Waldfläche.





 

Frühere Fassungen von § 31 AgrStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.07.2019Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
vom 08.07.2019 BGBl. I S. 1034
aktuell vorher 09.12.2011Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
vom 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
aktuell vorher 12.03.2009Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
vom 06.03.2009 BGBl. I S. 438
aktuellvor 12.03.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 31 AgrStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 AgrStatG Einzelerhebungen (vom 16.07.2019)
... (§§ 25 bis 28), 2. Strukturerhebung der Forstbetriebe (§§ 29 bis 33). (2) Zur räumlichen Darstellung statistischer Ergebnisse dürfen die ...
§ 32 AgrStatG Berichtszeitpunkt (vom 16.07.2019)
... Berichtszeitpunkt für die Erhebungsmerkmale nach § 31 Absatz 2 ist der Tag der ersten Aufforderung zur ...
§ 33 AgrStatG Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten (vom 16.07.2019)
... Liegen Verwaltungsdaten zu den Erhebungsmerkmalen nach § 31 Absatz 2 mit Ausnahme der Angabe zu den Lagekoordinaten bundesweit in ausreichender Qualität vor, so ... Stellen zu den Erhebungsmerkmalen auskunftspflichtig. (2) Die §§ 29 und 31 finden in diesem Fall mit folgender Maßgabe Anwendung: 1. Erhebungseinheiten sind ...
§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022)
... (§§ 25 bis 28) und die Strukturerhebung der Forstbetriebe (§§ 29 bis 32) sollen die Lagekoordinaten des Betriebssitzes (§ 27 Absatz 2 Nummer 1, § 31 ... 29 bis 32) sollen die Lagekoordinaten des Betriebssitzes (§ 27 Absatz 2 Nummer 1, § 31 Absatz 2 Nummer 1 ) unter Verwendung von Verwaltungsdaten erhoben werden. Insoweit sind die nach ...
§ 97 AgrStatG Betriebsregister (vom 19.11.2022)
... (§ 27), 4. Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe ( § 31 Absatz 2 und § 33 Absatz 2 Nummer 2), 5. Erhebungsmerkmale der Geflügelstatistik ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1034
Artikel 1 4. AgrStatGÄndG
...  § 29 Erhebungseinheiten § 30 Periodizität § 31 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale § 32 Berichtszeitpunkt § 33 ... (§§ 25 bis 28), 2. Strukturerhebung der Forstbetriebe (§§ 29 bis 33). (2) Zur räumlichen Darstellung statistischer Ergebnisse dürfen die ... wird im ersten Halbjahr 2022 und dann alle fünf Jahre durchgeführt. § 31 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale (1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird ... 32 Berichtszeitpunkt Der Berichtszeitpunkt für die Erhebungsmerkmale nach § 31 Absatz 2 ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung. § 33 Besondere ... von Verwaltungsdaten (1) Liegen Verwaltungsdaten zu den Erhebungsmerkmalen nach § 31 Absatz 2 mit Ausnahme der Angabe zu den Lagekoordinaten bundesweit in ausreichender Qualität vor, so ... Stellen zu den Erhebungsmerkmalen auskunftspflichtig. (2) Die §§ 29 und 31 finden in diesem Fall mit folgender Maßgabe Anwendung: 1. Erhebungseinheiten ... Wörter „nach § 28 für die Haupterhebung der Landwirtschaftszählung, nach § 31 für die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden" durch die ... (§§ 25 bis 28) und die Strukturerhebung der Forstbetriebe (§§ 29 bis 32) sollen die Lagekoordinaten des Betriebssitzes (§ 27 Absatz 1 Nummer 1, § 31 ... 29 bis 32) sollen die Lagekoordinaten des Betriebssitzes (§ 27 Absatz 1 Nummer 1, § 31 Absatz 2 Nummer 1 ) unter Verwendung von Verwaltungsdaten erhoben werden." 9. In § 94a Nummer 5 ... folgt gefasst: „4. Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe ( § 31 Absatz 2 und § 33 Absatz 2 Nummer 2),". ccc) Nummer 5 wird aufgehoben.  ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... nach § 28 für die Haupterhebung der Landwirtschaftszählung, nach § 31 für die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden, nach § 47 Absatz 1 ... 30. In § 6 Nummer 1, § 18 Absatz 1, §§ 25, 28 und 31 , § 47 Absatz 1 Satz 1, § 92 Nummer 2 sowie § 94a Nummer 2 wird jeweils die Angabe ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Unterabschnitt 4 Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden § 31 Erhebungseinheiten § 32 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, ... Unterabschnitt 4 Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden § 31 Erhebungseinheiten Erhebungseinheiten der Erhebung über landwirtschaftliche ... nach § 28 für die Haupterhebung der Landwirtschaftszählung, nach § 31 für die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden, nach § 47 Abs. 1 ...