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Artikel 14 - Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE k.a.Abk.)

Artikel 14 Änderung des Umwandlungsgesetzes



Das Umwandlungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Satzungen" das Komma und das Wort „Statuten" gestrichen.

2.
In § 2 werden nach dem Wort „Aktionäre" das Komma und das Wort „Genossen" gestrichen.

3.
In § 26 Abs. 2 Satz 2 werden nach dem Wort „Partnerschaftsvertrag" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und die Wörter „oder das Statut" gestrichen.

4.
In § 37 werden die Wörter „, die Satzung oder das Statut" durch die Wörter „oder die Satzung" ersetzt.

5.
In den §§ 57 und 74 Satz 1 werden jeweils nach dem Wort „Partnerschaftsverträgen" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und die Wörter „oder Statuten" gestrichen.

6.
In § 79 werden die Wörter „des Statuts" durch die Wörter „der Satzung" ersetzt.

7.
§ 80 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Wörter „jeder Genosse" durch die Wörter „jedes Mitglied" und die Wörter „das Statut" durch die Wörter „die Satzung" ersetzt.

b)
In Nummer 2 werden die Wörter „jeder Genosse" durch die Wörter „jedes Mitglied", die Wörter „das Statut" durch die Wörter „die Satzung", die Wörter „eines Genossen" durch die Wörter „eines Mitglieds" und die Wörter „die Genossen" durch die Wörter „die Mitglieder" ersetzt.

8.
In § 81 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

9.
§ 82 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglied" ersetzt.

10.
In § 84 Satz 2 werden die Wörter „Das Statut" durch die Wörter „Die Satzung" ersetzt.

11.
In § 85 Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieds" ersetzt.

12.
§ 87 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „jeder Genosse" durch die Wörter „jedes Mitglied" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „der Genosse" und die Wörter „den Genossen" jeweils durch die Wörter „das Mitglied" ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglied" ersetzt.

13.
In § 88 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter „eines Genossen" durch die Wörter „eines Mitglieds", das Wort „er" durch das Wort „es" und die Wörter „den Genossen" durch die Wörter „das Mitglied" ersetzt.

14.
§ 89 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „jeden neuen Genossen" durch die Wörter „jedes neue Mitglied" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „des Genossen" durch die Wörter „des Mitglieds" sowie die Wörter „der Genosse" durch die Wörter „das Mitglied" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 4 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglied" ersetzt.

bb)
In Nummer 5 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

15.
§ 90 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „jeder Genosse" durch die Wörter „jedes Mitglied", die Wörter „wenn er" durch die Wörter „wenn es" und die Wörter „sofern er" durch die Wörter „sofern es" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglied" und das Wort „der" durch das Wort „das" ersetzt.

16.
In § 92 Abs. 1 werden die Wörter „den Genossen" durch die Wörter „das Mitglied" ersetzt.

17.
§ 93 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglied" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Dieser Genosse" durch die Wörter „Dieses Mitglied", die Wörter „das er" durch die Wörter „das es", die Wörter „hat er" durch die Wörter „hat es", die Wörter „Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaftsgesetzes" sowie das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

c)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „von dem früheren Genossen" durch die Wörter „von dem früheren Mitglied" und die Wörter „dieser Genosse" durch die Wörter „dieses Mitglied" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „das Statut" durch die Wörter „die Satzung" und die Wörter „ihrer Genossen" durch die Wörter „ihrer Mitglieder" ersetzt.

18.
§ 95 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitgliedern" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaftsgesetzes" ersetzt.

19.
§ 97 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Das Statut" durch die Wörter „Die Satzung" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „das Statut" durch die Wörter „die Satzung" ersetzt.

20.
In § 98 Satz 1 werden die Wörter „Das Statut" durch die Wörter „Die Satzung" ersetzt.

21.
In § 107 Abs. 2 werden die Wörter „(§ 63 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften)" gestrichen.

22.
In § 130 Abs. 2 Satz 1 und § 137 Abs. 3 Satz 2 werden jeweils nach dem Wort „Partnerschaftsvertrages" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und die Wörter „oder des Statuts" gestrichen.

23.
In § 147 werden die Wörter „des Statuts" durch die Wörter „der Satzung" ersetzt.

24.
In § 148 Abs. 1 wird das Wort „Statut" durch das Wort „Satzung" ersetzt.

25.
In § 200 Abs. 2 werden die Wörter „Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaftsgesetzes" ersetzt.

26.
§ 218 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „das Statut" durch die Wörter „die Satzung" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „des Statuts" durch die Wörter „der Satzung" sowie das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieds" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „jeder Genosse" durch die Wörter „jedes Mitglied" ersetzt.

27.
In § 222 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „des Statuts" durch die Wörter „der Satzung" ersetzt.

28.
§ 252 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „das Statut" durch die Wörter „die Satzung" und das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

29.
§ 253 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „das Statut" durch die Wörter „die Satzung" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „des Statuts" durch die Wörter „der Satzung" sowie das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieds" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „jeder Genosse" durch die Wörter „jedes Mitglied" ersetzt.

30.
In § 254 Abs. 1 werden die Wörter „des Statuts" durch die Wörter „der Satzung" ersetzt.

31.
§ 255 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieds" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaftsgesetzes" ersetzt.

32.
§ 256 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

b)
In Absatz 1 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglied" und das Wort „er" durch das Wort „es" ersetzt.

c)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „eines Genossen" durch die Wörter „eines Mitglieds", das Wort „er" durch das Wort „es" und die Wörter „den Genossen" durch die Wörter „das Mitglied" ersetzt.

d)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
Im Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 3 wird jeweils das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglied" ersetzt.

bb)
In Nummer 4 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

33.
In § 258 Abs. 2 werden die Wörter „jeden Genossen, der" durch die Wörter „jedes Mitglied, das" ersetzt.

34.
In § 259 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

35.
§ 260 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitgliedern" ersetzt.

b)
In Absatz 3 wird in Satz 1 das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" und in Satz 2 das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglied" ersetzt.

36.
§ 262 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden die Wörter „wenigstens hundert Genossen" durch die Wörter „mindestens 100 Mitglieder" und die Wörter „tausend Genossen ein Zehntel der Genossen" durch die Wörter „1 000 Mitgliedern ein Zehntel der Mitglieder" ersetzt.

b)
In Satz 3 werden die Wörter „Das Statut" durch die Wörter „Die Satzung" ersetzt.

37.
§ 263 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „jeder Genosse, der" durch die Wörter „jedes Mitglied, das" und das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „jeden Genossen" durch die Wörter „jedes Mitglied" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

38.
In § 264 Abs. 2 und 3 Satz 2 wird jeweils das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

39.
In § 270 Abs. 1 werden die Wörter „jeden Genossen, der" durch die Wörter „jedes Mitglied, das" ersetzt.

40.
In § 271 werden die Wörter „jeder Genosse, der" durch die Wörter „jedes Mitglied, das", die Wörter „des Statuts" durch die Wörter „der Satzung", das Wort „er" durch das Wort „es" und jeweils die Wörter „des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch die Wörter „des Genossenschaftsgesetzes" ersetzt.

41.
In § 284 Satz 1 werden die Wörter „das Statut" durch die Wörter „die Satzung" und das Wort „Genossen" durch die Wörter „Mitglieder der Genossenschaft" ersetzt.

42.
§ 288 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Genossen" durch die Wörter „Mitglieds der Genossenschaft" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaftsgesetzes" ersetzt.

43.
§ 289 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Genossen" durch das Wort „Mitglieder" ersetzt.

b)
In Absatz 1 wird das Wort „Genossen" durch die Wörter „Mitglied der Genossenschaft" und das Wort „er" durch das Wort „es" ersetzt.

44.
In § 315 Abs. 1 werden die Wörter „Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaftsgesetzes" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts

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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 8 EHUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911), wird wie folgt geändert: 1. ...