Die
Bundespflegesatzverordnung vom
26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), zuletzt geändert durch Artikel
5 des Gesetzes vom
29. August 2005 (BGBl. I S. 2570), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- bei Hochschulkliniken aus der Anerkennung nach den landesrechtlichen Vorschriften und dem Krankenhausplan nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie ergänzenden Vereinbarungen nach § 109 Abs. 1 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,".
- 2.
- § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „nach dem Hochschulbauförderungsgesetz" durch die Wörter „nach den landesrechtlichen Vorschriften für den Hochschulbau" ersetzt.
- b)
- In Satz 3 werden die Wörter „oder des Hochschulbauförderungsgesetzes" durch die Wörter „oder der landesrechtlichen Vorschriften für den Hochschulbau" ersetzt.