Artikel 8 - Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie (BKRUG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Investmentgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 InvG § 11, § 13, § 99

Das Investmentgesetz vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2676), wird wie folgt geändert:

1.
§ 11 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„§ 10 Abs. 9 Satz 2 bis 7 des Kreditwesengesetzes ist entsprechend anzuwenden."

2.
In § 13 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe „die §§ 14, 22, 23 und 24 Abs. 1 Nr. 6, 8 und 9, die §§ 24c, 25 und 25a Abs. 1 Nr. 3" durch die Angabe „die §§ 14, 22, 23, 24 Abs. 1 Nr. 5 und 7, die §§ 24c, 25 und 25a Abs. 1 Nr. 2" ersetzt.

3.
In § 99 Abs. 2 Satz 2 und 3 wird die Angabe „§ 2b" jeweils durch die Angabe „§ 2c" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BKRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKRUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 7 TUG Änderung des Investmentgesetzes
... Investmentgesetz vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606), wird wie folgt geändert: 1. ...


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