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§ 160 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)

V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 2926 (Nr. 61); aufgehoben durch § 39 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 160 Berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherungsabtretung von Forderungen



Als IRBA-Sicherungsabtretung berücksichtigungsfähig sind dem sicherungsnehmenden Institut sicherungshalber abgetretene oder verpfändete Forderungen, wenn

1.
die sicherungshalber abgetretenen oder verpfändeten Forderungen aus

a)
Lieferung und Leistung oder

b)
Geschäften, deren Ursprungslaufzeit ein Jahr nicht überschreitet,

entstanden sind,

2.
die Erfüllung der sicherungshalber abgetretenen oder verpfändeten Forderungen nicht von Beschäftigten des Kreditnehmers oder einer Person geschuldet wird, die mit dem Kreditnehmer eine Schuldnergesamtheit nach § 4 Abs. 8 bildet, und

3.
die sicherungshalber abgetretenen oder verpfändeten Forderungen nicht durch die IRBA-Position selbst abgesichert werden, für die sie als IRBA-Sicherungsabtretung von Forderungen berücksichtigt werden sollen,

wenn das sicherungsnehmende Institut für diese Sicherungsabtretung und soweit es in Bezug auf die sicherungshalber abgetretenen oder verpfändeten Forderungen die allgemeinen Anforderungen an die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken nach § 172 und die Mindestanforderungen an IRBA-Sicherungsabtretungen von Forderungen nach § 174 erfüllt.

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Zitierungen von § 160 SolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 160 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 94 SolvV Berücksichtigung vorhandener Sicherheiten in der aufsichtlichen Verlustquote bei Ausfall (vom 31.12.2010)
... § 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2. sicherungshalber abgetretene Forderungen nach § 160 , 3. grundpfandrechtliche Besicherung nach § 159, wenn nicht das alternative ...
§ 154 SolvV Berücksichtigungsfähige Sicherungsinstrumente (vom 31.12.2010)
...  3. sonstige berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherheiten nach den §§ 158 bis 161 als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung bringen. ...
§ 158 SolvV Sonstige berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherheit
... 2. jede berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherungsabtretung von Forderungen nach § 160 sowie 3. jede berücksichtigungsfähige sonstige IRBA-Sachsicherheit nach ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011)
... ist die Bonitätsbeurteilung nicht verwendungsfähig; die Regelungen der §§ 154 bis 224 zur anrechnungsmindernden Berücksichtigung von Sicherungsinstrumenten bleiben ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... Darlehens nach den §§ 24 bis 54 andere Sicherheiten als die nach den §§ 154 bis 224 zulässigen anerkennen. (13) Bis zum 31. Dezember 2015 darf ein Institut ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...