§ 2 Art der Erhebungen, Stichprobenauswahl, Erhebungseinheiten
(1) Die Statistik umfasst
- 1.
- die Erhebung der Arbeitsverdienste (§ 4) und
- 2.
- die Erhebung der Struktur der Arbeitskosten (§ 5).
Die Erhebungen werden als Stichprobenerhebungen durchgeführt. Die Auswahl der Erhebungseinheiten erfolgt nach mathematisch-statistischen Verfahren.
(2) Die Erhebungseinheiten sind, soweit bei ihnen Personen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
- 1.
- Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Unternehmen, Körperschaften und Stiftungen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts (Gesamteinheiten);
- 2.
- räumlich getrennte Teile der unter Nummer 1 fallenden juristischen Personen, insbesondere die Haupt- und Zweigniederlassungen sowie die Betriebe von Unternehmen (Teileinheiten).
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interne Verweise§ 5 VerdStatG Erhebung der Struktur der Arbeitskosten (vom 01.01.2021) ... Jahre, beginnend für das Berichtsjahr 2008, bei höchstens 34.000 Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 sowie bei allen zugehörigen Teileinheiten Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen: ...
§ 10 VerdStatG Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2021) ... der zu Befragenden einzuschränken, 2. einzelne neue Erhebungsmerkmale zu den in § 2 genannten Erhebungen einzuführen, wenn dies zum Zweck dieses Gesetzes erforderlich ist und es ...
Zitat in folgenden NormenVerdienststatistikverordnung 2009 (VerdStatV 2009)
V. v. 07.01.2009 BGBl. I 2009 S. 26
§ 1 VerdStatV 2009 ... der Erhebung der Struktur der Arbeitskosten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Verdienststatistikgesetzes wird 1. die Erhebung der Zahl der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1872
Artikel 1 VerdStatGÄndG Änderung des Verdienststatistikgesetzes ... der Arbeitsverdienste und der Struktur der Arbeitskosten durchgeführt." 2. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Statistik umfasst 1. die Erhebung der ... Jahre, beginnend für das Berichtsjahr 2008, bei höchstens 34.000 Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 sowie bei allen zugehörigen Teileinheiten Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:". ...
Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Artikel 10 StatRVereuAnpG Änderung des Verdienststatistikgesetzes ... vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246), wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Die Sätze 1 bis 3 werden Absatz 1. ... Erfassung für das Kalenderjahr 2008, bei höchstens 34.000 Erhebungseinheiten nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Wirtschaftszweige nach § 3 Abs. 3 sowie bei allen zugehörigen ...
Tarifautonomiestärkungsgesetz
G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
Zitate in aufgehobenen TitelnVerdienststatistikverordnung 2012 (VerdStatV 2012)
V. v. 02.11.2012 BGBl. I S. 2277
§ 1 VerdStatV 2012 ... der Erhebung der Struktur der Arbeitskosten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Verdienststatistikgesetzes wird 1. die Erhebung der Zahl ...
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