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§ 21 - Milchabgabenverordnung (MilchAbgV)

§ 21 Erbfolge, Verwandte und Ehegatten



(1) Referenzmengen können im Wege gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge oder bei der Übergabe eines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Im Falle einer gesetzlichen oder gewillkürten Erbfolge findet § 8 Abs. 3 keine Anwendung. Im Falle einer vorweggenommenen Erbfolge hindern rechtlich zulässige Vorbehalte die Dauerhaftigkeit der Übertragung nicht.

(2) Eine Referenzmenge kann zwischen Verwandten in gerader Linie, Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern übertragen werden.

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Zitierungen von § 21 MilchAbgV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 MilchAbgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchAbgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MilchAbgV Betriebssitz
... die in Bezug auf den vormaligen Betriebssitz für besondere Übertragungen (§§ 21 bis 30) zuständig war, anzuzeigen.  ...
§ 8 MilchAbgV Grundsätze
... Milcherzeuger sein. Satz 1 gilt nicht im Falle 1. einer Erbfolge im Sinne des § 21 Abs. 1, 2. einer Übertragung nach § 21 Abs. 2 zwischen a) ... einer Erbfolge im Sinne des § 21 Abs. 1, 2. einer Übertragung nach § 21 Abs. 2 zwischen a) Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern oder b) ...
§ 22 MilchAbgV Betriebsübertragung
... die Rückübertragung der Referenzmenge des Dritten oder eine Übertragung nach § 21 oder § 30 handelt. (4) Wird der zusammen mit der Referenzmenge übertragene ...
§ 24 MilchAbgV Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche
... übertragen wird. Auf die Übertragung eines Gesellschaftsanteils entsprechend § 21 oder eine Rückverlagerung des Betriebssitzes in den vormaligen Übertragungsbereich ...
§ 25 MilchAbgV Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft
... wenn er seit vier Jahren Gesellschafter ist oder einen Gesellschaftsanteil entsprechend § 21 übernommen hat. (2) Wird eine Gesellschaft, die Inhaber einer Referenzmenge ist, ...
§ 27 MilchAbgV Verfahren der Übertragungsbescheinigung
... Im Falle einer Übertragung nach den §§ 21 bis 26 ist von dem Übernehmer der Referenzmenge bei der für ihn zuständigen ...
§ 48 MilchAbgV Behandlung laufender Pachtverträge
... (2) An die Stelle einer Pachtvertragspartei kann eine Person, die mit ihr im Sinne des § 21 verbunden ist, treten. Soweit eine Referenzmenge zusammen mit einem Betrieb nach § 22 Abs. 1 ...
§ 51 MilchAbgV Ausnahmen
...  2. der Verpächter für sich oder eine Person, die mit ihm im Sinne des § 21 Abs. 2 verbunden ist, nachweisen kann, dass die Referenzmenge für eine eigene Milcherzeugung ...