Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag |
„207 | Unterstützungsleistungen der Zentralen Behörde nach Kapitel V des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen und nach dem Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz | 10,00 bis 300,00 EUR". |
(1) Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. 2007 II S. 323) nach seinem Artikel 57 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
(2) Der Tag, an dem das Haager Übereinkommen nach seinem Artikel 57 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
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- Anm. d. Red.: gemäß Bekanntmachung vom 12. Dezember 2008 (BGBl. 2009 II S. 39), ist das Übereinkommen und damit das Gesetz nach dessen Artikel 3 am 1. Januar 2009 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten