chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes
m.W.v. (verkündet) | ändert | die Vorschriften ... (Synopse/Diff) | der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? ) |
07.06.2007 | Artikel 1 | § 1a (neu) | Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
Artikel 2 | ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.) | Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 163 Abs. 1 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen |
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.) | Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 5 Abs. 6, § 11a Abs. 6, § 57 Abs. 2, § 81c Abs. 3, § 81d Abs. 3 und § 104 Abs. 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen |
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.) | Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 81c Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.) | Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 12c Abs. 1 und § 65 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen |
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.) | Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 55a Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen |
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.) | Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 81 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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