Der Bundesrat hat gemäß Artikel
52 Abs. 3 Satz 2 des
Grundgesetzes durch Beschluss in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007 seine Geschäftsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
26. November 1993 (BGBl. I S. 2007), zuletzt geändert durch Beschluss des Bundesrates vom
22. September 2006 (BGBl. I S. 2176), wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Abs. 1 wird das Wort drei" durch das Wort zwei" ersetzt.
- 2.
- In § 7 Abs. 2 werden nach dem Wort beraten" die Wörter und unterstützen" eingefügt.
- 3.
- § 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 4 wird aufgehoben.
- b)
- Die Absätze 5 und 6 werden Absätze 4 und 5.
- 4.
- In § 45c Abs. 1 werden die Wörter , den zweiten und den dritten" durch die Wörter und den zweiten" ersetzt.
Die Änderungen treten zu den Wahlen für das Geschäftsjahr 2007/08 (vom 1. November 2007 bis zum 31. Oktober 2008) am 12. Oktober 2007 in Kraft; das Geschäftsjahr 2006/07 (vom 1. November 2006 bis zum 31. Oktober 2007) wird nach den bisherigen Regelungen beendet.