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Synopse aller Änderungen der PassV am 01.09.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. September 2021 durch Artikel 2 der PPDAVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der PassV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

PassV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2021 geltenden Fassung
PassV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Kapitel 1 Passmuster
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 1 Muster für den Reisepass
    § 2 Muster für den Kinderreisepass
    § 3 Muster für den vorläufigen Reisepass
    § 4 Muster für den amtlichen Pass
(Text neue Fassung)

    § 1 Muster des Reisepasses; Änderung von Daten
    § 2 Muster des Kinderreisepasses; Änderung von Daten
    § 3 Muster des vorläufigen Reisepasses; Änderung von Daten
    § 4 Muster des amtlichen Passes; Änderung von Daten
    § 5 Lichtbild
Kapitel 2 Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere
    § 6 Befreiung von der Passpflicht
    § 7 Passersatz
    § 8 Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz
    § 9 Lichtbilder für den Passersatz
    § 10 Gültigkeitsdauer des Passersatzes
    § 11 Andere Regelungen für einen Passersatz
Kapitel 3 Amtliche Pässe
    § 12 Ausstellung
    § 13 Gültigkeitsdauer
    § 14 Rückgabe
Kapitel 4 Gebühren
    § 15 Gebühren
    § 16 Erstattung von Auslagen
    § 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Kapitel 5 Schlussvorschrift
    § 18 Übergangsregelung
    Anlage 1 Passmuster Reisepass (32 Seiten)
    Anlage 1a Passmuster Reisepass (48 Seiten)
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    Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes
    Anlage 1c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
    Anlage 1d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke
    Anlage 2 Passmuster Kinderreisepass
    Anlage 3
    Anlage 4 Passmuster Dienstpass
    Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass
    Anlage 6
    Anlage 7
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    Anlage 7a


    Anlage 7a Muster des Aufklebers zur Änderung des Dienstortes oder der Dienstbezeichnung
    Anlage 8
    Anlage 9 Reiseausweis als Passersatz
    Anlage 10 Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
    Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes
(heute geltende Fassung) 
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§ 1 Muster für den Reisepass




§ 1 Muster des Reisepasses; Änderung von Daten


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Der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 1 oder Anlage 1a abgedruckten Muster auszustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.



(1) 1 Der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 1 oder Anlage 1a abgedruckten Muster auszustellen. 2 Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.

(2) Zur Änderung des Wohnortes kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1b abgedruckten Muster verwendet werden.

(3) 1 Hat der Passinhaber eine elektronische Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes durchgeführt, wird ein Aufkleber nach Anlage 1c mit dem neuen Wohnort durch die Passbehörde auf dem Postweg an die Zuzugsanschrift der antragstellenden Person versendet. 2 Der Passinhaber hat den Aufkleber unverzüglich nach Erhalt auf dem Pass auf dem für den Wohnort vorgesehenen Feld anzubringen.

(4) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden.


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§ 2 Muster für den Kinderreisepass




§ 2 Muster des Kinderreisepasses; Änderung von Daten


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Der Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 2 abgedruckten Muster auszustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.



(1) 1 Der Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 2 abgedruckten Muster auszustellen. 2 Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.

(2) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden.


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§ 3 Muster für den vorläufigen Reisepass




§ 3 Muster des vorläufigen Reisepasses; Änderung von Daten


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Der vorläufige Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 3 abgedruckten Muster auszustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.



(1) 1 Der vorläufige Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 3 abgedruckten Muster auszustellen. 2 Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.

(2) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden.


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§ 4 Muster für den amtlichen Pass




§ 4 Muster des amtlichen Passes; Änderung von Daten


(1) Der Dienstpass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 4 abgedruckten Muster auszustellen.

(2) Der Diplomatenpass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 5 abgedruckten Muster auszustellen.

(3) Der vorläufige Dienstpass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 6 abgedruckten Muster auszustellen.

(4) Der vorläufige Diplomatenpass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 7 abgedruckten Muster auszustellen.

(5) Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11. Für die Änderung des Dienstortes und der Dienstbezeichnung kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 7a abgedruckten Muster verwendet werden.



(heute geltende Fassung) 

§ 18 Übergangsregelung


(1) 1 Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. 2 Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des § 1 des Passgesetzes.

(2) Vordrucke für Reisepässe, vorläufige Reisepässe, Kinderreisepässe, Dienstpässe, vorläufige Dienstpässe, Diplomatenpässe und vorläufige Diplomatenpässe der in den Anlagen 1 bis 7 in der bis zum 31. Oktober 2014 geltenden Fassung können bis zum 31. Oktober 2015 weiterverwendet werden.

(3) Geht ein Antrag auf Ausstellung eines Passes vor dem 1. März 2017 beim Passhersteller ein, kann der Pass auf Grundlage der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung ausgestellt werden.

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(4) Abweichend von § 1 Absatz 3 Satz 1 können die Passbehörden der Länder, die nach § 23a des Bundesmeldegesetzes ein Verfahren zur elektronischen Anmeldung erproben, bis zum 30. April 2022 auch Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1b abgedruckten Muster verwenden.

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Anlage 1b (neu)




Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes


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Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes (BGBl. 2021 I S. 3684)


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Anlage 1c (neu)




Anlage 1c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes


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Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung (BGBl. 2021 I S. 3684)


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Anlage 1d (neu)




Anlage 1d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke


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Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke (BGBl. 2021 I S. 3685)


(heute geltende Fassung) 
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Anlage 7a




Anlage 7a Muster des Aufklebers zur Änderung des Dienstortes oder der Dienstbezeichnung


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Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung
Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung (BGBl. 2010 I S. 1452)




Muster des Aufklebers zur Änderung des Dienstortes oder der Dienstbezeichnung (BGBl. 2021 I S. 3685)


Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes


Vorbemerkung:

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1. Für den Reisepass sowie für den Dienst- und Diplomatenpass gelten die in der nachstehenden Tabelle 1 beschriebenen Anforderungen an die Einträge. Die in der nachstehenden Tabelle 2 beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass und für den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass.

2. Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten der Kinderreisepässe, der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe und der Aufkleber Verlängerung/Änderung der Kinderreisepässe sowie der Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung den Schriftfont 'UnicodeDoc'. Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist.



1. Für den Reisepass sowie für den Dienst- und Diplomatenpass gelten die in der nachstehenden Tabelle 1 beschriebenen Anforderungen an die Einträge. Die in der nachstehenden Tabelle 2 beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass und für den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass. Für den Aufkleber zur Änderung des Wohnortes gelten die in der Tabelle 3 beschriebenen Anforderungen an Einträge, für den Aufkleber zur Eintragung amtlicher Vermerke die in der Tabelle 4 beschriebenen Anforderungen. Die in der Tabelle 5 beschriebenen Anforderungen an Einträge gelten für den Aufkleber zur Änderung des Dienstortes und der Dienstbezeichnung.

2. Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten der Kinderreisepässe, der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe, der Aufkleber Verlängerung/Änderung der Kinderreisepässe sowie der Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung, Wohnortänderung und Eintragung amtlicher Vermerke den Schriftfont 'UnicodeDoc'. Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist.

3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz 'String.Latin' zu verwenden.

4. Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen sowie die Zugangsnummer (CAN) sind im Schriftfont OCR-B zu beschriften.

5. In den Datenfeldern 'Name' (Familienname und Geburtsname) sowie 'Vornamen' sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabellen umsetzbar ist.

6. Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabellen vorzunehmen:

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a) Für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass gilt:

Wird
in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen.

Sollte
auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle 1 maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

b) Für den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:

Grundsätzlich
sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 im Fettsatz gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 vorzunehmen.

Einträge
im Datenfeld 'Name' sind gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 in den Schriftgrößen 1 und 2 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.



a) Für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass gilt: Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle 1 maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

b) Für den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt: Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 im Fettsatz gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 vorzunehmen. Einträge im Datenfeld 'Name' sind gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 in den Schriftgrößen 1 und 2 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

Unterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig.

vorherige Änderung nächste Änderung

Bei der Personalisierung des Aufklebers zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen.



Bei der Personalisierung der Aufkleber zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sowie des Wohnortes und zur Eintragung amtlicher Vermerke sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen.

7. Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, gilt für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass:

Der Geburtsname ist in das Feld 'Geburtsname' einzutragen.

Für den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:

Der Geburtsname ist im Feld 'Name' in einer eigenen Zeile einzutragen. Ihm ist die Zeichenfolge 'GEB.' bzw. 'geb.' unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.

8. Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Datenfeld 'Name' eingetragen. Entsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag.

9. Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet.

Beim Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.

10. Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Reisepass, im Dienstpass, im Diplomatenpass sowie im Kinderreisepass in den Abmessungen 32x 41 mm verkleinert darzustellen.

11. Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.

12. Die Eintragung zur Staatsangehörigkeit im Reisepass, Kinderreisepass und vorläufigen Reisepass lautet 'DEUTSCH'.

Für Dienstpass und Diplomatenpass sowie für vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass gilt:

Ist die Staatsbürgerschaft deutsch, lautet der Eintrag 'DEUTSCH'. In allen anderen Fällen ist die Eintragung in Form des 3-Letter-Codes gemäß ICAO Doc 9303 (3 Zeichen) vorzunehmen.

Tabelle 1: Reisepass, Dienst- und Diplomatenpass


Datenfelder | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen

Feld Nr. | Feldbezeichnung | Schriftgröße 1
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 2,0 mm | Schriftgröße 2
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 1,3 mm

ohne | Typ | 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 2 Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Kode | 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Pass-Nr. | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 9 Zeichen) | Nicht zulässig

1 | [a] Name1 | 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 80 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)

[a] Name2
[b] Geburtsname | [a] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
[b] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 80 Zeichen) | [a] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
[b] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
ODER
[a] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
[b] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)

2 | Vornamen | 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 80 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)

3 | Geburtstag | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig

4 | Geschlecht | 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig

5 | Staatsangehörigkeit | 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 7 Zeichen) | Nicht zulässig

6 | Geburtsort | 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 40 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 124 Zeichen)

7 | Ausstellungsdatum | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig

8 | Gültig bis | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig

9 | Behörde | 28 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 56 Zeichen) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen)

11 | Wohnort (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen) | Nicht zulässig

12 | Größe (Seite 1) | 3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 3 Zeichen) | Nicht zulässig

13 | Augenfarbe (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35 Zeichen) | Nicht zulässig

14 | Ordens- oder Künstlername
(Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35 Zeichen) | Nicht zulässig

11 | Dienstort und Dienstbezeichnung3
(Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 9 Zeilen
(insgesamt 315 Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Passaktennummer4
(Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35 Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Behörde bzw. Ausstellungsort
(Seite 2) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Datum (Seite 2) | 18 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 18 Zeichen) | Nicht zulässig

1 Fall: Es gibt keinen Geburtsnamen.
2 Fall: Es gibt einen Geburtsnamen.
3 Gilt nur für amtliche Pässe.
4 Gilt nur für amtliche Pässe.


Tabelle 2: Kinderreisepass, vorläufiger Reisepass, vorläufiger Dienst- und Diplomatenpass


Datenfelder | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen

Feld Nr. | Feldbezeichnung | Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm | Schriftgröße 2
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,0 mm

ohne | Typ | 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 2 Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Kode | 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Pass-Nr. | 9 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile | Nicht zulässig

1 | Name | 36 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 72 Zeichen) | 44 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 132 Zeichen)

2 | Vornamen | 36 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 36 Zeichen) | Nicht zulässig

3 | Staatsangehörigkeit | 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 7 Zeichen) | Nicht zulässig

4 | Geburtstag | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig

5 | Geschlecht | 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig

6 | Geburtsort | 23 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 23 Zeichen) | Nicht zulässig

7 | Ausstellungsdatum | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig

8 | Gültig bis | 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig

9 | Ausstellende Behörde | 23 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 46 Zeichen) | Nicht zulässig

11 | Wohnort | 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 48 Zeichen) | Nicht zulässig

12 | Größe5 | 6 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 6 Zeichen) | Nicht zulässig

13 | Augenfarbe | 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 24 Zeichen) | Nicht zulässig

14 | Ordens- oder Künstlername | 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 24 Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Ausstellende Behörde | 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 48 Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Ausgestellt (Ort) | 25 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 25 Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Datum | 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig

5 Größenangabe im Format '123 CM'.

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Tabelle 3: Aufkleber für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung bei amtlichen Pässen


Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Dienstortes
und der Dienstbezeichnung
| Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen




Tabelle 3: Aufkleber für Änderungen des Wohnortes


Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Wohnortes | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen

Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm

vorherige Änderung nächste Änderung

Dienstort/Dienstbezeichnung | 11 Zeilen à 33 Zeichen und 4 Zeilen à 26 Zeichen
(insgesamt 467
Zeichen)



Wohnort | 3 Zeilen à 23 Zeichen (insgesamt 69 Zeichen)

Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)

vorherige Änderung

 



Tabelle 4: Aufkleber für Änderungen des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes


Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Wohnortes
nach elektronischer Anmeldung | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen

Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm

Wohnort | 3 Zeilen à 20 Zeichen (insgesamt 60 Zeichen)

Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)


Tabelle 5: Aufkleber für Eintragungen amtlicher Vermerke


Datenfelder des Aufklebers
für Eintragungen amtlicher Vermerke | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen

Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm

Amtliche Vermerke | 18 Zeilen à 26 Zeichen und 5 Zeilen à 22 Zeichen
(insgesamt 578 Zeichen)

Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)


Tabelle 6: Aufkleber für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung bei amtlichen Pässen


Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen

Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm

Dienstort/Dienstbezeichnung | 16 Zeilen à 26 Zeichen und 4 Zeilen à 22 Zeichen
(insgesamt 504 Zeichen)

Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)'.