Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen (2. ZZulVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.01.2008 BGBl. I S. 132 (Nr. 5); Geltung ab 15.02.2008
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Artikel 4 Änderung der Aromenverordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Februar 2008 AromV § 7, Anlage 5, § 3

Die Aromenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2006 (BGBl. I S. 1127), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 27. September 2007 (BGBl. I S. 2308, 2465), wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nr. 4 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.

b)
Nummer 5 wird aufgehoben.

2.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Bis zum Ablauf des 14. August 2008 dürfen Aromen und andere Lebensmittel nach den bis zum 14. Februar 2008 geltenden Vorschriften gekennzeichnet oder in den Verkehr gebracht werden und danach noch bis zum Abbau der Vorräte weiter in den Verkehr gebracht werden."

3.
Anlage 5 Nr. 3 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 4 Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 2. ZZulVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. ZZulVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.09.2008 BGBl. I S. 1911
Artikel 1 LMRVÄndV Änderung der Aromenverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2006 (BGBl. I S. 1127), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 30. Januar 2008 (BGBl. I S. 132) geändert worden ist, wird folgende Nummer ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Aromenverordnung
neugefasst durch B. v. 02.05.2006 BGBl. I S. 1127; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
§ 3 AromV Zusatzstoffe (vom 15.02.2008)
...  --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe b V. v. 30. Januar 2008 (BGBl. I S. 132) wurde sinngemäß in Absatz 1 ...


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