(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Die Artikel
2 und
3 treten am ersten Tag des vierten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die Bundesregierung der Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Artikel
4 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 19 der
Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (ABl. EG Nr. L 109 S. 29), die zuletzt durch die
Richtlinie 2007/68/EG vom 27. November 2007 (ABl. EU Nr. L 310 S. 11) geändert worden ist, die Artikel
2 und
3 dieses Gesetzes mit einer Begründung mitgeteilt hat, soweit nicht die Kommission innerhalb der in Artikel 19 Unterabs. 3 der
Richtlinie 2000/13/EG genannten Frist eine gegenteilige Stellungnahme abgegeben hat. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt den Tag der in Satz 1 genannten Mitteilung sowie den Tag des Inkrafttretens der Artikel
2 und
3 dieses Gesetzes nach Satz 1 im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
---
- *)
- Anm. d. Red.: gemäß B. v. 27. Mai 2008 (BGBl. I S. 919) sind Artikel 2 und 3 am 1. Mai 2008 in Kraft getreten.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 4. April 2008.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
B. v. 27.05.2008 BGBl. I S. 919
Bekanntmachung BekGenTGuaÄndG ... Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des ... vom 1. April 2008 (BGBl. I S. 499) wird bekannt gemacht: 1. Die in § 5 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes genannte Mitteilung an die Kommission der Europäischen ... der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung sind nach seinem Artikel 5 Abs. 2 Satz 1 am 1. Mai 2008 in Kraft getreten. ...