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§ 4 - TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV)
V. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 512 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 143
Geltung ab 05.04.2008; FNA: 212-2-1 Gesundheitswesen
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Geltung ab 05.04.2008; FNA: 212-2-1 Gesundheitswesen
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§ 4 Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
1Bei den für Gewebespender erforderlichen Laboruntersuchungen im Sinne des § 8e Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Transplantationsgesetzes hat die Entnahmeeinrichtung mindestens die in Anlage 3 Nr. 1 genannten Laboruntersuchungen für Gewebespender mit Ausnahme von Keimzellen in einem Untersuchungslabor durchzuführen oder durchführen zu lassen. 2Bei den Untersuchungen, mit Ausnahme der Spende von Keimzellen, sind die in Anlage 3 Nr. 2 festgelegten Anforderungen einzuhalten.
Text in der Fassung des Artikels 2 Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen G. v. 12. Mai 2026 BGBl. 2026 I Nr. 143 m.W.v. 1. Juni 2026
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Frühere Fassungen von § 4 TPG-GewV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.06.2026 | Artikel 2 Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen vom 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 143 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 TPG-GewV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 TPG-GewV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TPG-GewV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 TPG-GewV Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht (vom 01.06.2026)
... Spenders nach § 3 oder nach § 6; 7. Ergebnisse der Laboruntersuchungen nach § 4 oder nach § 6; 8. sofern nach § 41a der Arzneimittel- und ...
Anlage 2 TPG-GewV Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2 (vom 01.08.2017)
... oder kultiviert werden, sind die Mindestanforderungen an biologische Laboruntersuchungen nach § 4 in Verbindung mit Anlage 3 zu erfüllen. Positive Untersuchungsergebnisse führen nicht ...
Anlage 3 TPG-GewV Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4 (vom 04.06.2014)
Zitat in folgenden Normen
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)
Artikel 1 V. v. 03.11.2006 BGBl. I S. 2523; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 5 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 143
§ 33 AMWHV Feststellung der Spendereignung und für die Gewinnung erforderliche Laboruntersuchungen (vom 05.04.2008)
... durchzuführen. Dabei sind insbesondere die Anforderungen nach den §§ 3 bis 6 der TPG-Gewebeverordnung zu beachten. (2) Die Standardarbeitsanweisungen nach ...
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