Auf Grund des §
17c Abs. 3 sowie des §
79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§
18 und
23 des
Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Die Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 2. Mai 2008 (BAnz. S. 1599) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- 2.
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2009 außer Kraft."
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der
EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Oktober 2008.
Der Bundesrat hat zugestimmt.