Eingangsformel - Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie (BeteilRUV k.a.Abk.)

V. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 562, 688 (Nr. 15); Geltung ab 25.03.2009
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Eingangsformel



Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet

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auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1 bis 3, auch in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes, von denen § 2c Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes vom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470) und § 24 Absatz 4 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe d des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch die Verordnung vom 21. November 2007 (BGBl. I S. 2605) geändert worden ist, nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und

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auf Grund des § 104 Absatz 6 Satz 1 bis 3, auch in Verbindung mit § 1b Absatz 2 und § 118 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 1b Absatz 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3248) und § 104 Absatz 6 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe g des Gesetzes vom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470) geändert sowie § 118 durch Artikel 10 Nummer 4 des Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1a Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Mai 2007 (BGBl. I S. 993) eingefügt worden ist, im Benehmen mit den Versicherungsaufsichtsbehörden der Länder:

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Diese Verordnung dient auch der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (ABl. L 247 vom 21.9.2007, S. 1).



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