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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (1. SVRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 SVRV § 1, § 20, mWv. 1. Januar 2009 § 19, mWv. 1. Januar 2008 § 20a (neu)

Die Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 2 Satz 1 wird aufgehoben.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2009

2.
§ 19 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde" gestrichen.

b)
Es wird folgender Satz angefügt:

„Die Wahrnehmung der in Satz 1 genannten Aufgaben durch einen Dritten ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen."

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
§ 20 Absatz 4 wird aufgehoben.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2008

4.
Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt:

„§ 20a Übergangsvorschriften zur Ersten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

(1) § 11 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2009 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Gegenstände der beweglichen Einrichtung, die ohne Umsatzsteuer den Wert von 410 Euro übersteigen, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind.

(2) § 16 Absatz 2 ist bis zum 31. Dezember 2009 mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei Gegenständen der beweglichen Einrichtung, die ohne Umsatzsteuer den Wert von 410 Euro unterschreiten, nach Maßgabe allgemeiner Verwaltungsvorschriften von der Aufnahme in das Verzeichnis abgesehen werden kann."

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. SVRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. SVRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 1. SVRVÄndV
... tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2010 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 2 tritt ... (2) Artikel 1 Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in ...