Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze (EAEGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1528, 1682 (Nr. 35); Geltung ab 30.06.2009, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2009 FinDAG § 15, § 19

Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 15 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 6 wird am Ende das Wort „oder" gestrichen.

b)
Nummer 7 wird wie folgt geändert:

aa)
Folgender Buchstabe c wird eingefügt:

„c)
die Bestellung eines Abwicklers nach § 17c des Investmentgesetzes in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes,".

bb)
Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe d.

c)
Nach Nummer 7 werden folgende Nummern 8 und 9 eingefügt:

„8.
durch eine auf Grund des § 7 Abs. 3 Satz 4 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes in Verbindung mit § 44 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes, auch in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Satz 3 oder § 12 Abs. 2 Satz 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vorgenommene Prüfung, oder

9.
durch eine auf Grund des § 12 Abs. 2 Satz 2 des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes vorgenommene Prüfung,".

d)
In dem Satzteil nach der neuen Nummer 9 werden die Angabe „Nummern 1, 2, 4 und 7" durch die Angabe „Nummern 1, 2, 4, 7 und 9" und nach den Wörtern „registerführenden Unternehmen" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt sowie nach den Wörtern „genannten Unternehmen" die Wörter „und in den Fällen der Nummer 8 von den betroffenen Einrichtungen" eingefügt.

2.
In § 19 Absatz 2 wird das Wort „Pensionsrücklage" durch das Wort „Pensionsrücklagen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EAEGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EAEGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung
G. v. 14.06.2010 BGBl. I S. 786
Artikel 2 RatingVAG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1528) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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