Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze (EAEGuaÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 01.07.2009 BGBl. I S. 1682 (Nr. 38); Geltung ab 30.06.2009
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Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 30. Juni 2009 EAEGuaÄndG Artikel 6, InvG § 147

Das Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1528) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 6 Nummer 4 ist in dem neuen § 147 des Investmentgesetzes nach den Wörtern „wenn sie bis zum" die Angabe „29. Juni 2009" durch die Angabe „29. Juli 2009" zu ersetzen.



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