Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung (2. KV/PVPauschBeitrVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 244 Absatz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -, dessen Absatz 2 zuletzt durch Artikel 256 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) und dessen Absatz 3 zuletzt durch Artikel 39 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden sind,

-
des § 43 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557) in Verbindung mit § 244 Absatz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und

-
des § 57 Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -, der zuletzt durch Artikel 8 Nummer 27 Buchstabe a des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) geändert worden ist, in Verbindung mit § 244 Absatz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:



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