Änderungen an Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof (EAPatV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.07.2022§ 3Artikel 1 Verordnung zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes
vom 7. Februar 2022 (BGBl. I S. 171)
 19.02.2022Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 2
Artikel 1 Verordnung zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes
vom 7. Februar 2022 (BGBl. I S. 171)
 29.07.2017§ 5Artikel 11 eIDAS-Durchführungsgesetz
vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745)
 01.10.2016§ 6Artikel 11 Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 558)
 10.01.2014§ 5Artikel 4 Verordnung zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten
vom 2. Januar 2014 (BGBl. I S. 18)
 12.11.2013Synopse gesamt oder einzeln für
§ 5, § 6, § 7
Artikel 3 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt und zur Änderung weiterer Verordnungen für das Deutsche Patent- und Markenamt
vom 1. November 2013 (BGBl. I S. 3906)
 01.03.2010(Inkrafttreten)Artikel 1 Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
vom 10. Februar 2010 (BGBl. I S. 83)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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