Auf Grund des §
3 Absatz 1 Satz 2 des
Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse vom
15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939, 1947) wird bekannt gemacht:
Die erstmalige Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der Versorgungsausgleichskasse nach §
3 Absatz 1 Satz 1 des
Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse wurde mit Verfügung vom 24. März 2010 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat der Erlaubnis im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Justiz zugestimmt.
Nach Artikel
10 Absatz 7 des
Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze vom
15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939) tritt damit dessen Artikel
9d Nummer 2, durch den §
15 Absatz 5 des
Versorgungsausgleichsgesetzes vom
3. April 2009 (BGBl. I S. 700) geändert wird, am 1. April 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Bettina Merten