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Verordnung zum Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Oste auf das Land Niedersachsen (OsteÜbgV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:


§ 1



Die Teilstrecke der Bundeswasserstraße Oste von der Nordostkante des Mühlenwehres in Bremervörde (km 0,00) bis Oste-km 69,360 verliert die Eigenschaft einer dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraße des Bundes und geht auf das Land Niedersachsen über.


§ 2


§ 2 wird in 5 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2010 WaStrG Anlage 1

In Nummer 41 der Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, werden in Spalte 3 die Wörter „Nordostkante des Mühlenwehres Bremervörde" durch die Wörter „210 m oberhalb der Achse der Straßenbrücke über das Ostesperrwerk (km 69,360)" ersetzt.


§ 3



Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Peter Ramsauer