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VII. - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 27.09.2010 BGBl. I S. 1363 (Nr. 49); aufgehoben durch VIII. A. v. 14.01.2013 BGBl. I S. 105
Geltung ab 09.10.2010; FNA: 2030-14-175 Beamte
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VII. Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Die vorstehende Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Festsetzung von Beihilfen sowie für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten für die der Deutschen Telekom AG zugeordneten Versorgungsempfänger, die nicht in der Grundversicherung der Postbeamtenkrankenkasse versichert sind, vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1823),

2.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beamtenversorgung und von Ruhestandsbeamten im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG vom 22. Juli 2009 (BGBl. I S. 2343),

3.
die Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 28. November 1997 (BGBl. 1998 I S. 62),

4.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 28. November 1997 (BGBl. 1998 I S. 61),

5.
die Anordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 25. Februar 2004 (BGBl. I S. 472), die durch die Anordnung vom 16. Mai 2004 (BGBl. I S. 1655) geändert worden ist,

6.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Festsetzung von Beihilfen sowie für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten für die Beamten der Deutschen Telekom AG, die nicht in der Grundversicherung der Postbeamtenkrankenkasse versichert sind, vom 20. April 2009 (GMBl S. 557),

7.
die Anordnung zur Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde im Sinne des § 35 der Bundesdisziplinarordnung im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 26. Juli 1995 (BGBl. I S. 1139), die zuletzt durch die Anordnung vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 456) geändert worden ist.