§ 3 - Personalausweisverordnung (PAuswV)

§ 3 Zertifizierung von Systemkomponenten


§ 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Systemkomponenten der Personalausweisbehörden, des Ausweisherstellers, der Diensteanbieter und ihrer Auftragnehmer nach § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes, deren Zertifizierung verpflichtend oder optional ist, ergeben sich aus dem Anhang 5. 2Die Art und die Einzelheiten der Zertifizierung sind den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu entnehmen.

(2) Für die Zertifizierung gelten § 9 des BSI-Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1885) geändert worden ist, sowie die BSI-Zertifizierungs- und Anerkennungsverordnung vom 17. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2231), die durch Artikel 40 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

(3) 1Die Kosten der Zertifizierung trägt der Antragsteller. 2Die BSI-Kostenverordnung vom 3. März 2005 (BGBl. I S. 519) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung V. v. 28. September 2017 BGBl. I S. 3521 m.W.v. 7. Oktober 2017

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Frühere Fassungen von § 3 PAuswV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.10.2017Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung
vom 28.09.2017 BGBl. I S. 3521

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 PAuswV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PAuswV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
§ 61h AufenthV Anwendung der Personalausweisverordnung (vom 01.09.2021)
... sind die §§ 1, 2 mit Ausnahme von Satz 1 Nummer 2 Buchstabe e und f, die §§ 3 und 4, 5 Absatz 2, 3 und 4 Satz 1 bis 4, die §§ 10, 13 bis 17, 18 Absatz 1, 2 und 4, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1530, 2080
Artikel 1 6. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung (vom 01.09.2011)
... gemäß § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes sind die §§ 1 bis 4, 5 Absatz 2, 3 und 4 Satz 1 bis 4, die §§ 10, 13 bis 17, 18 Absatz 1, 2 und 4, die ...

Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Artikel 4 PPDAVEV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... sind die §§ 1, 2 mit Ausnahme von Satz 1 Nummer 2 Buchstabe e und f, die §§ 3 und 4, 5 Absatz 2, 3 und 4 Satz 1 bis 4, die §§ 10, 13 bis 17, 18 Absatz 1, 2 und 4, ...

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 3 PAuswVuaÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... 2 mit Ausnahme von Satz 1 Nummer 2 Buchstabe e und f der Personalausweisverordnung, 2. §§ 3 , 4 und 5 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3, 4 Satz 1 bis 5 und Absatz 7 der ...
Artikel 7 PAuswVuaÄndV Weitere Änderung der Personalausweisverordnung
... von Lichtbildern von einem Dienstleister an eine Personalausweisbehörde." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... zum Cloudanbieter ist nur unter Verwendung von zertifizierten Komponenten nach Maßgabe von § 3 Absatz 1 Satz 1 zulässig. (4) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten darf ... ist nur zulässig, wenn das Lichtbildaufnahmegerät als Systemkomponente im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 zertifiziert worden ist. (2) Das nach Absatz 1 gefertigte Lichtbild ist ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung
V. v. 28.09.2017 BGBl. I S. 3521
Artikel 1 2. PAuswVÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bekannt gemacht." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ...


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