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Anhang 4 - Personalausweisverordnung (PAuswV)

Anhang 4 Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten



Nr.Bezeichnung der Systemkomponente Verpflichtung/Option
1 Chip auf der Ausweiskarte (Hard- und Software) Verpflichtung für den Ausweishersteller
2Hardware zur Erfassung und Echtheitsbewertung von FingerabdrückenVerpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden
3Software zur Erfassung, Echtheitsbewertung und Qualitätssicherung des
Lichtbildes und der Fingerabdrücke
Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden
4System zur sicheren Übermittlung des Lichtbildes von
Dritten an die Personalausweisbehörde
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden, wel-
che das Lichtbild gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2
Nummer 1 von Dritten erhalten
5Erfassungsstation zur Fertigung des Lichtbildes Verpflichtung für die Personalausweisbehörden, die
das Lichtbild gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
selbst fertigen
6Modul für die Datenübermittlung von den Personal-
ausweisbehörden an den Ausweishersteller
Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden
7Modul zur Sicherung der Authentizität und Vertrau-
lichkeit der Antragsdaten
Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden
8Änderungs- und Visualisierungmodul für den Ände-
rungs- und Visualisierungsdienst in den Personal-
ausweisbehörden
Verpflichtung für den Ausweishersteller
Verpflichtung für die Personalausweisbehörden
9Kartenlesegeräte für die Nutzung im Rahmen des § 18
des Personalausweisgesetzes
Optionale Durchführung durch den Anbieter dieser
Geräte.
10eID-ClientOptionale Durchführung durch den Anbieter dieser
Software. Empfehlung des Einsatzes zertifizierter
Software an den Ausweisinhaber
11Hard- und Software zur Durchführung des elektro-
nischen Identitätsnachweises oder des
Vor-Ort-Auslesens *) bei den Diensteanbie-
tern oder ihrer Auftragnehmer (eID-Server)
Verpflichtung für den Diensteanbieter oder dessen
Auftragnehmer



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*)
Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe e V. v. 28. September 2017 (BGBl. I S. 3521) wurde sinngemäß konsolidiert.





 

Frühere Fassungen von Anhang 4 PAuswV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2023Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
vom 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
aktuell vorher 07.10.2017Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung
vom 28.09.2017 BGBl. I S. 3521
aktuellvor 07.10.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anhang 4 PAuswV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 4 PAuswV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 1 PAuswVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... werden; es darf jedoch keine Knicke oder Verunreinigung aufweisen." 18. In Anhang 4 wird die Nummer 1 wie folgt gefasst: „1 Chip ...
Artikel 7 PAuswVuaÄndV Weitere Änderung der Personalausweisverordnung
... geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Aus Anhang 4 ergeben sich die Systemkomponenten 1. der Personalausweisbehörden,  ... die Wörter „des Kapitels 1 sowie der Kapitel 3 bis 10" ersetzt. 12. Anhang 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 4 wird aufgehoben. b) In Nummer 5 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung
V. v. 28.09.2017 BGBl. I S. 3521
Artikel 1 2. PAuswVÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu Anhang 4 und 5 durch die folgende Angabe ersetzt: „Anhang 4 Übersicht über die ... werden die Angaben zu Anhang 4 und 5 durch die folgende Angabe ersetzt: „ Anhang 4 Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten". 2. § 2 ... elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (ABl. L 53 vom 25.2.2015, S. 14)." 17. Anhang 4 wird aufgehoben. 18. Der bisherige Anhang 5 wird Anhang 4 und wie folgt ... S. 14)." 17. Anhang 4 wird aufgehoben. 18. Der bisherige Anhang 5 wird Anhang 4 und wie folgt geändert: a) In Nummer 2 Spalte 2 wird das Wort ...